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Mönchengladbach: Höchststrafe nach Doppelmord

VON INGRID KRÜGER UND GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 15.02.2008

Mönchengladbach (RPO). Bis Erol P. wieder aus dem Gefängnis kommt, werden Jahrzehnte vergehen. Mit gesenktem Kopf, aber ansonsten völlig regungslos vernahm der 39-Jährige gestern im Doppelmordprozess das Urteil.

Die Schwester der getöteten Ehefrau Erols, Oesnur A. (M.), war nach dem Urteil erleichtert. Das Foto: RPO

Der Andrang war riesig. Am Eingang zum Landgericht bildete sich gestern vor der Sicherheitsschleuse eine lange Schlange wartender Menschen: Kamerateams, Vertreter deutscher und türkischer Zeitungen, dazwischen Angehörige des Angeklagten und der getöteten beiden Frauen.

Das Interesse am Ausgang des Doppelmord-Prozesses war groß. Im Gerichtssaal mussten weitere Stühle aufgestellt werden. Denn viele wollte erfahren, welche Strafe der Mann bekommt, der seine Frau und seine Tochter am 9. März in Rheydt auf offener Straße mit Kopfschüssen wie bei einer Hinrichtung niederstreckte.

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Was noch wichtig ist

Lebenslange Freiheitsstrafe heißt: Nach 15 Jahren Haft ist ein Antrag auf vorzeitige Entlassung möglich.

Besondere Schwere der Schuld heißt, erst nach 18 Jahren Haft könnte sich die Zellentür für Erol P. öffnen.

Sicherungsverwahrung heißt, auch nach der vorgeschriebenen Strafverbüßung ist von Freiheit vorerst keine Rede.

Auch nach der Haft noch gefährlich

Kurz vor der Urteilsverkündung wurde plötzlich alles ruhig. Während die Nebenklägerin und Schwester der getöteten Rukiye P. sichtbar mit ihrer Fassung rang, zeigte Erol P. auf der Anklagebank keine Regung. Sein Blick blieb auf den Boden gerichtet, als der Schwurgerichtsvorsitzender Lothar Beckers die Höchststrafe verkündete: Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung wegen zweifachen Mordes und Vergewaltigung. Keine Regung, als der Richter ihn als Machtmensch beschrieb, der Widersprüche nicht gelten lässt und der mit Wut und Aggressionen reagierte, wenn die Familie nicht gehorchte.

Auch als Lothar Beckers erklärte, dass die Kammer es als erwiesen ansehe, dass Erol P. seine Schwägerin vergewaltigte, verzog der 39-Jährige keine Miene. Die Tat hatte der in der Türkei geborene Niederländer stets abgestritten. Mit verschiedenen Beweisanträgen hatten seine Verteidiger versucht, den Vorwurf zu entkräften.

Doch die Kammer glaubte der Schwägerin, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit die demütigenden Details schilderte, die sie aus Scham so lange verschwiegen hatte. Mehrfach war die Schwester Rukiyes, eine traditionelle Muslimin, die unter Multiple Sklerose leidet, zusammengebrochen. Erst nach einer Pause und einer ärztlichen Behandlung hatte sie reden können. Ihr Auftritt sei keineswegs eine „orientalisch-temperamentvolle Darbietung gewesen“, wie es die Anwälte Erol P.s in ihrem Plädoyer behauptet hätten, „ihre Schilderung war überzeugend“, sagte der Richter.

Die Vergewaltigung ist nach dem Doppelmord die dritte vorsätzliche Straftat. Sie führte dazu, dass die Sicherungsverwahrung nach der Haft angeordnet wurde. Denn, so hatte auch schon der Gutachter erklärt: Die Gefahr, dass es auch nach dem Gefängnisaufenthalt zu weiteren Gewalttaten im näheren sozialen Umfeld kommt, sei da.

Die Schwester der getöteten Ehefrau Erols verspürte nach dem Urteil Erleichterung, „auch wenn es Rukiye nicht zurückbringt“. Die Anwälte des Verurteilten wollen überprüfen, ob sie in Revision gehen. Sie hatten auf Totschlag plädiert.

Quelle: RP

 
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