Mönchengladbach: Hohe Jugendstrafen für Friedhofsmord
zuletzt aktualisiert: 27.01.2009 - 16:11Für den Mord an einem Friedhofsbesucher in Hückelhoven hat das Landgericht Mönchengladbach drei Jugendliche zu Jugendstrafen zwischen sechseinhalb und neun Jahren verurteilt. Für die vierte Angeklagte ordnete das Gericht am Dienstag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Angeklagten hätten sich des gemeinschaftlichen Mordes und der schweren räuberischen Erpressung mit Todesfolge schuldig gemacht, urteilte das Gericht. Im vergangenen März erstachen sie laut Anklage auf einem Friedhofsparkplatz in Hückelhoven-Schaufenberg kaltblütig einen 54-jährigen Mann, um an dessen Auto zu kommen.
Täter wollten das Auto ihres Opfers
Der nun zu neun Jahren Haft verurteilte Hauptangeklagte soll dem Mann mit einem 20 Zentimeter langen Messer mehrfach in den Rücken gestochen haben und von dem Schwerverletzten Handy und Autoschlüssel gefordert haben. Zusammen mit seinen mutmaßlichen Komplizen machte sich der 16-Jährige anschließend auf den Weg nach Paris. Der Friedhofsbesucher verblutete auf dem Parkplatz.
Eine 16-jährige Komplizin wurde zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, der 15-jährige Bruder des Hauptangeklagten zu sechseinhalb Jahren. Bis auf den Hauptangeklagten hatten die Jugendlichen vor Gericht eine Beteiligung an dem Mord bestritten. Ihre Anwälte erklärten, ihre Mandanten hätten mit dem Mord nichts zu tun und könnten nur wegen schwerer räuberischer Erpressung belangt werden. Doch folgte das Gericht dieser Einschätzung nicht.
Die Gruppe war einen Tag nach der Tat, am 21. März, von der Polizei in Paris festgenommen worden. Ziel der zum Teil langjährigen Heimkinder war es der Anklage zufolge, ein neues Leben in Spanien zu beginnen. Der 16-Jährige Hauptangeklagte hatte unmittelbar danach ein Geständnis abgelegt.
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