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Mönchengladbach: Hundebesitzer – bitte zur Kasse

VON INGE SCHNETTLER - zuletzt aktualisiert: 10.02.2010

Mönchengladbach (RPO). Rund 11 900 Hunde sind in Mönchengladbach registriert. Ihre Besitzer werden jetzt zur Kasse gebeten. Zum 15. Februar wird die Hundesteuer fällig. Wer keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss bis zum Stichtag die Rate an die Stadtkasse überweisen.

Hunde brauchen Freilauf, heißt es. Daher hat sich in Isselburg eine Initiative für einen Hundefreilaufplatz gegründet. Foto: RPO

Die Steuer beträgt für Besitzer eines Hundes 120 Euro. Wer zwei Hunde hat, zahlt pro Hund 144 Euro. Bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 180 Euro je Tier.

Für das Halten so genannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig. Der Stadtrat hatte seinerzeit beschlossen, für diese "gefährlichen" Rassen eine erhöhte Steuer zu kassieren: 720 Euro für einen, 960 Euro für zwei und stolze 1152 Euro für drei und mehr Hunde. Als gefährlich eingestuft werden folgende Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hundehalter, die einen Wesenstest für ihren Hund erfolgreich absolviert haben, sollten diesen mit der Anmeldung vorlegen. Sie zahlen dann den normalen Steuersatz.

Für "Kampfhunde" ohne Wesenstest werden erst im Laufe des Jahres gesonderte Steuerbescheide an die Halter verschickt. Achtung: Die Bescheide werden die erhöhte Steuer nicht nur für 2010, sondern auch für 2009 festsetzen. Bis dahin muss zunächst der normale Steuersatz entrichtet werden.

Alle anderen Hundehalter erhalten nur bei Veränderungen einen neuen Hundesteuerbescheid von der Stadt. Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind vom Halter unverzüglich beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Anmeldeformulare können unter den Telefonnummern 02161 2532-03, -04 und -05 angefordert oder auf der Internetseite der Stadt (www.moenchengladbach.de) heruntergeladen werden. Vorsorglich weist der Fachbereich darauf hin, dass Verstöße gegen die Anmeldepflicht mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden können.

In Einzelfällen kann eine Hundesteuerermäßigung oder –befreiung gewährt werden. Nähere Informationen hierzu und Antworten auf sonstige Fragen erhalten alle Bürger bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen unter den oben aufgeführten Telefonnummern oder auch per E-Mail an steuern@moenchengladbach.de.

Quelle: RP

 
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