Mönchengladbach: Hundebesitzer müssen zahlen
VON INGE SCHNETTLER - zuletzt aktualisiert: 19.01.2009Mönchengladbach (RPO). In den nächsten Tagen werden die 11 500 Hundebesitzer in der Stadt Post bekommen. Sie werden darüber aufgeklärt, wie hoch die Steuer ist, die sie für ihren Hund – respektive ihre Hunde – 2009 und in den folgenden Jahren zahlen müssen.
Weil sich die gesamte Buchhaltung der Stadt wegen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ändert, gibt es zudem neue Kassenzeichen, die die Hundebesitzer bei der Zahlung angeben müssen. Die Stadtkasse bittet darum, das neue Kassenzeichen unbedingt einzutragen. Wer für die Zahlung der jährlich zum 15. Februar fälligen Steuer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte bei der Bank das Kassenzeichen im Verwendungszweck aktualisieren. Wer der Stadtkasse eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat, muss es nicht ändern lassen.
Die Hundesteuer beträgt in Mönchengladbach für einen Hund 120 Euro, für zwei Hunde 144 Euro pro Tier und bei drei oder mehr Hunden 188 Euro pro Hund. Die vom Stadtrat beschlossene erhöhte Steuer für so genannte Kampfhunde – 720 Euro für einen, 960 Euro pro Tier bei zwei und 1152 Euro pro Tier bei drei und mehr Hunden – ist bei den Steuerbescheiden noch nicht berücksichtigt.
Gefährliche Rassen
Die Halter gefährlicher Hunde werden von der Stadt gebeten, ihre Tiere bis zum 28. Februar im Verwaltungsgebäude an der Aachener Straße 22, Sachgebiet Hundesteuer, anzumelden. Als gefährlich eingestuft werden die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Hundehalter, die einen erfolgreich absolvierten Wesenstest für ihren Hund nachweisen können, sollten diesen mit der Anmeldung vorlegen. Sie zahlen dann den normalen Steuersatz.
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