Mönchengladbach: Im Krankenhaus kam Opfer zu sich
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 17.02.2011Mönchengladbach (RPO). Die Männer saßen vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht nebeneinander auf der Anklagebank. Gemeinschaftliche Körperverletzung warf der Staatsanwalt dem Türsteher (22) und dem Gast (20) der Diskothek vor, in der der Ältere in der Tatnacht zum 20. März 2010 seinen Dienst versah. Auf dem Gerichtsflur warteten gestern acht Zeugen, die in der Märznacht auf dem Parkplatz der Diskothek eine üble Schlägerei beobachtet hatten.
Der 20-jährige Mönchengladbacher kam vor Gericht gleich zur Sache. Er wollte damals mit seinem Kumpel wegfahren und beobachtete dabei, wie "ein Mann an mein Auto pinkelte". Der Angeklagte stellte den Mann zur Rede. "Doch der Betrunkene machte weiter", erinnerte sich der Autobesitzer. Da habe er zugeschlagen. Der "Pinkler" sei sofort zu Boden gegangen. Er hab den mitangeklagten Türsteher kommen sehen. Der habe auf das Opfer eingetreten, was der Türsteher allerdings bestreitet.
"Ich habe nicht mehr weitergemacht. Mein Kumpel und ich sind dann weggefahren", so der 20-Jährige. Auch der mitangeklagte Türsteher hatte damals beobachtet, wie ein Mann zwischen den geparkten Fahrzeugen sein "Geschäft verrichtete". Außerdem sah er das Opfer am Boden liegen. "Auf den Mann wurde eingeschlagen und getreten", so der Türsteher. Er habe auch den Mitangeklagten im Gerangel und mehrere Personen im Hintergrund bemerkt. Wer zuerst auf den Mann am Boden eingeschlagen habe, konnte der Türsteher gestern nicht sagen. Aber er verständigte Polizei und Krankenwagen.
Das Opfer, ein 38-jähriger Mönchengladbacher, erlitt damals eine Gehirnerschütterung und einen Nasenbeinbruch. "Ich war sehr betrunken, konnte mich noch daran erinnern, dass ich zwischen den Fahrzeugen urinierte", so der 38-Jährige. Er sei von hinten niedergeschlagen und danach getreten worden. Aber von wem, konnte auch er im Gerichtssaal nicht sagen. Er sei erst im Krankenhaus aufgewacht.
Der Kumpel des Opfers erinnerte sich, den Türsteher damals im "Getümmel" gesehen zu haben. Aber ganz sicher sei er sich nicht mehr: "Schließlich lag da mein Kumpel blutüberströmt am Boden". Andere Zeugen hatten damals "mindestens drei oder vier Schläger" beobachtet, ohne jemanden wiederzuerkennen.
Am Ende sprach das Gericht den Türsteher frei. Offenbar habe der Mann damals nur schlichten wollen. Gegen den jüngeren Angeklagten, der nur einmal geschlagen haben will, wird das Verfahren mit weiteren Zeugen fortgesetzt.
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