Mönchengladbach: In Stammkneipe Geld gestohlen
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 14.03.2007Mönchengladbach (RPO). „Das war nicht fein, was Sie da gemacht haben“, hielt der Richter dem korpulenten Mann auf der Anklagebank vor. Dem 23-Jährigen schoss die Röte ins Gesicht. Gleichwohl gab der Mönchengladbacher die vier Diebstähle zu, die ihm der Staatsanwalt gestern vorwarf.
In seiner Stammkneipe war der Arbeitslose im Januar ertappt worden, als er in die Kasse langte. Offenbar nicht zum ersten Mal. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten Polizeibeamte Hinweise und Beweisstücke von weiteren Diebstählen. Im Wohnzimmer lag ein Scherenbesteck, das offenbar aus einem Krankenhaus stammte. Nach längerem Zögern verriet der Dieb den Ermittlungsbeamten, dass er im vergangenen Jahr auch aus einem unverschlossenen Pkw ein Portemonnaie mit 80 Euro gestohlen hatte. Außerdem hatte er aus dem Krankenhaus nicht nur die Scheren sondern auch die Geldbörse eines Mitarbeiters mitgehen lassen.
Er sei in einer finanziellen Notlage gewesen, erklärte der Arbeitslose die Diebestour. „Das waren hohe Handyschulden, Kredite und Bestellungen – ach, ich weiß nicht, was noch alles“, beantwortete er hilflos die Frage des Richters. Vorher habe er nie gestohlen. Tatsächlich enthielt das Vorstrafenregister des 23-Jährigen nur leere Blätter. Aber jetzt habe er die Chance, eine Ausbildung zum Altenpfleger zu absolvieren, versicherte der Angeklagte eifrig. Zuletzt habe er für einen „Ein-Euro-Job“ gearbeitet.
Am Ende berücksichtigten Staatsanwalt und Richter das Geständnis des künftigen Azubi. Der 23-Jährige kam mit einer Geldstrafe davon, die nicht im Führungszeugnis erscheint. Wegen Diebstahls in vier Fällen muss der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro (70 Tagessätze zu je 15 Euro) zahlen. Dankbar griff der Mönchengladbacher nach der Chance, die ihm das Gericht bot und akzeptierte des Urteil sofort. Er wolle auch alles wiedergutmachen, versicherte er am Ende.
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