Mönchengladbach: Islamschule: Bauantrag abgelehnt
zuletzt aktualisiert: 03.09.2010 - 18:14Der Bauantrag des Vereins „Einladung zum Paradies“, der in Eicken eine Islamschule errichten will, ist abgelehnt worden. Das teilte Wolfgang Speen, Leiter der städtischen Pressestelle, am Freitag mit.
Wie er erklärte, waren die eingereichten Antragsunterlagen nicht vollständig. „Die Frist, die wir dem Verein zum Nachreichen einräumten, ist verstrichen“, so Speen.
Abgelehnt ist ebenfalls der Eilantrag von „Einladung zum Paradies“ beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Verein hatte geklagt, weil die Stadt am 4. August die Nutzung der Moschee an der Eickener Straße als Gebets- und Versammlungsraum untersagte.
Vorher hatte sich in dem Gebäude ein Ladenlokal befunden. „Uns wurde nicht mitgeteilt, dass wir einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen müssen“, sagte der zweite Vorsitzende von „Einladung zum Paradies“, Sven Lau, am Freitag auf dem Eickener Marktplatz.
Per Eilantrag versuchte der Verein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Nutzungsuntersagung aufzuheben. Doch dies misslang. In der schriftlichen Begründung des Beschlusses hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, „dass die Nutzung des ehemaligen Ladenlokals als Gebets- und Unterrichtsraum ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommen wurde und deshalb gegen das formelle Baurecht und damit gegen geltende Gesetzeslage verstößt“.
Wer „schwarz“ eine Nutzung aufnehme, müsse stets damit rechnen, dass dieses illegale Verhalten sofort unterbunden wird. Und weiter heißt es: „Dabei kann sich der Antragsteller auch nicht mit Erfolg auf die Freiheit der Religionsausübung berufen, weil es ihm frei steht und in seinem Verantwortungsbereich liegt, die Religionsausübung in formell und materiell legalen Räumlichkeiten durchzuführen.“
Wie Speen erklärte, will die Stadt nun den Gebetsraum an der Eickener Straße versiegeln. Dies ist beim rückwärtigen Teil des Gebäudes schon geschehen. Dort habe es trotz Nutzungsuntersagung immer wieder Treffen gegeben.
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