Mönchengladbach: Islamschule: Verwaltungsgericht hat noch nicht entschieden
zuletzt aktualisiert: 01.09.2010 - 17:36Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat über den Eilantrag des Vereins "Einladung zum Paradies" noch nicht entschieden. Das Gebäude an der Eickener Straße darf weiterhin nicht als Gebets- und Versammlungsstätte genutzt werden.
Nachdem die Verfassungsschutzbehörden des Landes Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen am 3. August mitgeteilt hatten, dass der Verein "Einladung ins Paradies" den Umzug einer Islamschule von Braunschweig nach Mönchengladbach vorbereitet und hier bereits mit Umbauarbeiten begonnen hat, hatte die Bauordnungsbehörde am 4. August die nicht genehmigten Nutzungen und Arbeiten untersagt. Sprich: Der Verein durfte die Rämlichkeiten nicht mehr nutzen.
Daraufhin stellte der Verein einen Eilantrag gegen diese Sperrung. Über den Antrag wird das Verwaltungsgericht Düsseldorf voraussichtlich Anfang kommender Woche entscheiden. Die Stadt erwartet dann auch eine Aussage darüber, ob die bereits erfolgte Versiegelung im hinteren Teil des Objektes (ehemalige KFZ-Halle) rechtmäßig war, und die beabsichtigte Versiegelung des Haupteingangs zulässig ist.
Hintergrund ist, dass der Verein "Einladung zum Paradies" trotz des am 4. August ausgesprochenen Nutzungsverbotes die Räume weiter zu Gebets- und Versammlungszwecken genutzt hat.
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