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Mönchengladbach: Justizstreit um Kinderschänder

VON INGRID KRÜGER, GABI PETERS UND RALF JÜNGERMANN - zuletzt aktualisiert: 03.07.2009 - 11:25

Mönchengladbach (RPO). Ein 58-jähriger, der fünf Kinder missbraucht haben soll, ist frei - was für Streit zwischen den Mönchengladbacher Justizbehörden sorgt. Die Polizei hat damit nun schon den zweiten Sextäter mit viel Aufwand zu überwachen.

Info
Freigelassene Täter

Seit März befindet sich der mehrfache Vergewaltiger Karl D. auf freiem Fuß. Das zuständige Landgericht hatte es abgelehnt, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. Der 57-Jährige lebt seitdem im Kreis Heinsberg und wird von der Polizei überwacht.

Im Mai lehnte das Landgericht Mönchengladbach die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen 38-Jährigen ab, obwohl Gutachter ihn als Hochrisikotäter mit hoher Rückfallgefahr eingestuft hatten. Der Mann ging freiwillig zurück ins Gefängnis.

Die Schelte war eindeutig und ihrer Schärfe ungewöhnlich. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren gegen den 58-jährigen Kinderschänder ohne Not verschlampt, urteilte die Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts. Nun ist der Mann auf freiem Fuß und wohnt exakt wieder in jedem Süchtelner Haus, in dem die schweren Missbrauchsfälle passierten.

In der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft an der Rheinbahnstraße untersucht nun der Generalstaatsanwalt aus Düsseldorf, ob die zuständige Staatsanwältin, eine gerade in Jugendverfahren erfahrene Frau, oder den Leitenden Oberstaatsanwalt Schuld an dem verbockten Verfahren trifft. Dass die Staatsanwaltschaft unter Personalknappheit leidet, ist seit langem bekannt.

Ob dies der Grund für das sehr lange Verfahren war, wird nun überprüft. Im September war der 58-Jährige inhaftiert worden. Im Dezember wurde das Gutachten bei einem Experten in Viersen angefordert. Erst Ende Mai lag es dann vor. Die zuständige Staatsanwältin soll immer wieder nachgehakt haben, offenbar aber nicht hartnäckig genug. Nach sechs Monaten hatte das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigt, dass der Mann trotz der fehlenden Anklage weiter in Untersuchungshaft bleibt.

Es ist nicht unüblich, dass Gerichte in solchen Fällen der Staatsanwaltschaft Warnhinweise geben, wenn dringend zu beachtende Fristen ablaufen. In diesem besonders prekären Fall ist das offenbar nicht passiert. Dies sei nach Versäumen der Neun-Monats-Frist nicht mehr möglich gewesen, heißt es aus dem Gericht.

Wie bereits im Fall des verurteilten Karl D., der mehrfach Kinder vergewaltigte und dessen nachträgliche Sicherungsverwahrung trotz hoher Rückfallgefahr abgelehnt wurde, muss auch in diesem Fall die Polizei wieder für „Schadensbegrenzung“ sorgen. Zum Schutz der Bevölkerung wird Karl D., der seit seiner Freilassung bei seinem Bruder in Randerath bei Heinsberg lebt, rund um die Uhr bewacht. Der verurteilte Kinderschänder darf sich fast überall hinbewegen. Die Polizei muss ihm folgen.

Das kostet Zeit, Geld und Personal. So muss auch die Polizei aus Mönchengladbach die Kollegen in Heinsberg unterstützen. Das könnte im aktuellen Fall ebenso geschehen. Eine Anfrage soll im Präsidium an der Theodor-Heuss-Straße schon eingegangen sein. Möglicherweise werden Mönchengladbacher Polizisten also demnächst zwei Sexualtäter bewachen müssen, die von der Justiz freigelassen wurden bzw. freigelassen werden mussten.

Der 58-jährige Mann aus Süchteln bleibt so lange auf freiem Fuß, bis das Gericht ihn verurteilt hat. Das kann dauern. Denn der Prozess beginnt voraussichtlich erst im August. Die Anklage ist dem zuständigen Gericht mit dem Kammervorsitzenden Lothar Beckers am 5. Juni dieses Jahres vorgelegt worden. Am 5. September 2008 war der mutmaßliche Täter festgenommen worden. Im Polizei-Informationssystem soll es einen Hinweis geben, dass sich der 58-Jährige als „Pädophilenjäger“ angepriesen hat. Außerdem soll er sich auf einer Homepage als Funktionär des Kinderschutzbundes ausgegeben haben.

Quelle: RP

 
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