Mönchengladbach: Karneval: Frei für Stadtbeamte
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 22.12.2009Mönchengladbach (RPO). Die Narrenzeit beschert den Mitarbeitern der Gladbacher Stadtverwaltung zusätzliche Freizeit. 2,5 Tage wird gefeiert, statt gearbeitet. Das ist mehr als in Köln. In Leverkusen ist das Karnevals-Frei aus Spargründen gestrichen.
In Mönchengladbach käme wohl niemand auf die Idee, am Karnevalsdienstag einen Behördengang zu erledigen. Schließlich zieht dann der Veilchendienstagszug. Und den wollen auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung sehen. Also bleiben die Ämter dicht. Jecke Beamte gehen schunkeln, Karnevalsmuffel bleiben zu Hause. Das Gleiche gilt für Rosenmontag.
Und am Altweiberdonnerstag darf auch ab spätestens 14 Uhr gefeiert werden. Immerhin zählt Mönchengladbach zu den Karnevalshochburgen. Das närrische Brauchtum beschert den städtischen Mitarbeitern aus der Vitusstadt so gleich zweieinhalb zusätzliche freie Tage. Das ist mehr als in Köln. Da müssen die Stadtbediensteten am Veilchendienstag arbeiten. Also zumindest vormittags.
Keine Feiertage
In Karnevalshochburgen geben viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern am Rosenmontag frei. Der Tag gilt als so genannter Brauchtums-tag.
Ein gesetzlicher Feiertag ist der Rosenmontag in keinem Bundesland. Das gilt auch für Veilchendienstag und Altweiberdonnerstag. Deshalb besteht in der Regel auch kein Anspruch auf karnevals-frei.
Brauchtumstage abgeschafft
Weil das mit der Arbeitsleistung an Karneval so eine Sache ist, geben viele Behörden ihren Mitarbeitern an Karneval frei. Doch wohl nirgendwo gibt's so viele zusätzliche Jecken-Freizeit wie in Mönchengladbach – dem Veilchendienstagszug sei dank. Bei dieser rheinischen Regelung können die Kollegen aus Leverkusen nur neidisch werden.
Denn sie müssen Urlaubstage oder Freizeitausgleich in Anspruch nehmen, wenn sie an den närrischen Tagen frei haben möchten. Die so genannten Brauchtumstage wurden abgeschafft, nachdem die Unternehmensberatung Kienbaum ein Einsparpotenzial von einer guten halben Million errechnete. Seit 2006 müssen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung an Weiberfastnacht einen halben Tag Urlaub nehmen, seit 2008 an Rosenmontag zudem einen ganzen, wenn sie feiern wollen. Der kürzliche Vorstoß des Oberbürgermeisters, die Brauch-tumstage ab 2010 wieder einzuführen, scheiterte auch am Widerstand der Steuerzahler.
In Mönchengladbach sind Rosenmontag und Veilchendienstag – "soweit es der Dienstbetrieb zulässt" – weiterhin frei. Offiziell muss sich am Altweiberdonnerstag jeder Angestellte, der feiert, vom Dienst ausstempeln. Kontrolliert werde das aber nicht, sagen Insider, zumal das närrische bunte Treiben aber oft in den städtischen Gebäuden und Büros stattfindet. Wer könne da schon sagen, wer gearbeitet hat und wer nicht. Tatsache ist: Vormittags gibt es den normalen Publikumsverkehr, nachmittags nicht mehr.
Nach Lohnverzicht, dem Wegfall der so genannten Waschtage, dem gestrichenen Betriebsausflugstag und nach Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden fänden die meisten städtischen Angestellten es jedoch ungerecht, wenn ihnen nun auch noch die Karnevalsfreizeit genommen würde. Gesetzlich sind aber weder Weiberfastnacht, Rosenmontag noch Veilchendienstag Feiertage – auch wenn rheinische Frohnaturen das ganz anders sehen.
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