Mönchengladbach: Kaum Zeit für kleine Patienten
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 26.02.2009Mönchengladbach (RPO). Gladbachs Kinderärzte sind in Aufruhr. Für kleine Kassenpatienten gibt es nur noch eine pauschale Vergütung von 29,93 Euro pro Quartal – egal wie krank das Kind ist. Die Folgen: Behandlungen im Minutentakt oder Praxissterben?
Droht uns das, was es in den Niederlanden und in England schon gibt? Keine niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte mehr, dafür überfüllte Kinderambulanzen, in denen sorgfältige Untersuchungen und Beratungen nicht mehr stattfinden können? "Die Gefahr besteht", sagen Mönchengladbachs Kinder- und Jugendärzte.
Denn seit der jüngsten Änderung, der Einführung des sogenannten Regelvolumens, befürchten viele, dass sie ihre Praxen zumindest in der bisherigen Form nicht mehr betreiben können. 29,93 Euro bekommen Kinderärzte seit dem 1. Januar für alle Behandlungen eines kranken, gesetzlich krankenversicherten Kindes oder Jugendlichen innerhalb eines Quartals vergütet - egal, wie krank das Kind ist, egal, wie oft es in den drei Monaten in die Praxis kommt.
"Wie soll der Kinder-und Jugendarzt mit diesem Betrag Eltern beraten, die nach zahllos durchwachten Nächten ihre Säuglinge wiederholt wegen Dreimonatskoliken oder Zahnungsbeschwerden vorstellen? Wie soll er die Eltern führen, die während der Trotzphase der Kinder dringend Rat brauchen? Wie soll er Stellung nehmen zu der Frage nach Konzentrationsstörungen in der Schule? Wie soll er bei oft massiven Pubertätsschwierigkeiten helfen?", fragt Dr. Renate Harnacke, Sprecherin der Kinder- und Jugendärzte in Mönchengladbach.
Eltern in diesen und anderen Situationen zu begleiten, sei nicht nur für die betroffenen Familien, sondern gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung. "Dass Eltern mit ihren Kindern in der feucht-kalten Jahreszeit zehnmal im Vierteljahr den Kinderarzt aufsuchen, ist keine Seltenheit", weiß Renate Harnacke. "Das macht pro Behandlung 2,90 Euro. Wer sich Zeit für die Behandlung nimmt, muss mit erheblichen Einbußen rechnen."
Die lägen gegenüber der ungeliebten so genannten Budgetierung, die bis Ende 2008 galt, nochmals zwischen zehn und 30 Prozent niedriger, wie der Ärztesprecherin von den Kollegen mitgeteilt wurde. "29,93 Euro – das ist so viel wie ein preiswerter Haarschnitt", sagt Dr. Marion Paland-Huckemann, Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Rund 20 Prozent ihrer Patienten sind chronisch krank, kommen also mehrfach im Quartal.
"Wer 1000 Patienten im Quartal behandelt, kommt nach der neuen Regelung auf einen monatlichen Umsatz von 10 000 Euro", sagt Renate Harnacke. Was davon bleibt ihm? Der Kinder- und Jugendarzt muss sein Personal zahlen, wobei drei Helferinnen ein absolutes Minimum sind. Eine erfahrene Kraft von etwa 40 Jahren kostet rund 3000 Euro monatlich. Hinzu kommen Mietkosten, wobei 2000 Euro pro Monat realistisch sind.
Die EDV muss auf einem neuen Stand sein, auch um demnächst die neuen elektronischen Versicherungskarten einlesen zu können. Notwendige medizinische Geräte wie Ultraschall, EKG, Lungenfunktion müssen instand gehalten werden, bzw. von Zeit zu Zeit auch erneuert werden. Um die Investitionskosten abzuzahlen, benötigt der Kinder- und Jugendarzt oft 15 Jahre. Dann ist er noch nicht haftpflichtversichert, nicht krankenversichert, und er hat für seine Altersversorgung noch nichts geleistet. Zusätzlich vergütet werden die Vorsorgeuntesuchungen. So genannte Igel-Leistungen, also Behandlungen, für die der Patient selber aufkommen muss, sind auch in einer Kinderarztpraxis möglich, aber selten. Trotzdem: "Ohne Privatpatienten könnte manche Praxis nicht überleben", sagt Renate Harnacke. "Sollen wir dahin kommen, dass nur noch diese relativ kleine Gruppe von Kindern und Jugendlichen medizinisch vernünftig versorgt wird?", fragt sie. "Das will die gesamte Kinder- und Jugendärzteschaft nicht. Und das sollten auch Eltern nicht wollen."
Was kann getan werden? In den letzten Monaten haben etliche Krankenversicherer gezeigt, dass ihnen an einer qualifizierten Versorgung für Kinder und Jugendliche gelegen ist. Sie zahlen zum Beispiel die seit Jahren zusätzlich empfohlenen Vorsorgen U 10 und U 11 für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren und die zusätzliche Vorsorge für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren, die J 2.
In Bayern hat die Koalition aus FDP und CSU aktuell eine sofortige Aussetzung des neuen Regelleistungsvolumens gefordert, sagt Renate Harnacke, auch die Kinder-und Jugendärzteschaft Mönchengladbachs wünscht sich, dass dieser Forderung in allen Bundesländern stattgegeben wird.
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