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Mönchengladbach: Keine Bestechung: Ratsherr war Privatmann

VON RALF JÜNGERMANN - zuletzt aktualisiert: 30.07.2010 - 14:54

Mönchengladbach (RPO). Überraschende Wende im Fall des Ratsherrn, gegen den eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen war: Das Verfahren, von dem es gerade noch hieß, es werde lange Zeit in Anspruch nehmen, ist eingestellt worden.

Die Begründung: Sollte der Ratsherr – wie in der Anzeige behauptet – von dem Architekten tatsächlich Geld gefordert haben, hätte er das als Privatmann getan, so die Staatsanwaltschaft. „Ein Bezug zu der Stellung des Angezeigten als Ratsherr oder zu einer anderen von ihm ausgeübten öffentlichen Funktion ist nicht erkennbar“, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung.

In Vernehmungen überprüft worden ist dies allerdings nicht. Es habe nicht den Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff am Freitag der Rheinischen Post.

Der Ratsherr hatte sich in politischen Abstimmungen zu der Frage stets enthalten und öffentlich erklärt, er handele als Privatmann. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft nun, dass er seine Privatinteressen klar von seiner politischen Tätigkeit getrennt habe.

Als Privatmann könne er Geld verlangen, wenn damit verbunden sei, dass er auf seine legitimen Nachbarrechte verzichte. Das ist für die Staatsanwaltschaft weder unüblich noch strafbar. „Nicht fern liegt dabei die Annahme, dass der Geldbetrag als Ausgleich für den durch die (ursprünglich) geplante Nachbarbebauung befürchteten Wertverlust an seinem Grundstück dienen sollte“, heißt es in der Pressemitteilung.

Das Baugebiet, um das es in dem Rechtsstreit geht, war am Ende nicht so hoch gebaut werden, wie ursprünglich vom Architekten beabsichtigt. Dafür hatte eine politische Entscheidung gesorgt. Der beschuldigte Ratsherr hatte sich bei den Abstimmungen als befangen erklärt. Der anonyme Anzeiger behauptete, der Ratsherr habe genug Einfluss, eine Mehrheitsentscheidung herbeizuführen.

Quelle: RP

 
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