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Mönchengladbach: "Kinderfreund" wurde als Lügner entlarvt

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 08.10.2009

Mönchengladbach (RPO). Als eine Psychotherapeutin am Mittwoch im Gerichtssaal die Aussage des wegen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagten Vierseners (58) nicht bestätigte, war das Gelächter der Zuschauer unüberhörbar. "Bei mir gibt es keine Rückfallgefahr", hatte der Angeklagte behauptet. Das habe ihm seine Therapeutin mitgeteilt.

Der 58-jährige ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.  Foto: RPO
Der 58-jährige ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Foto: RPO

Von einer solchen Prognose wusste die Ärztin allerdings nichts, was sie gestern im Gerichtssaal deutlich machte. Der Angeklagte sei seit kurzem ihr Patient. Aber bisher habe er sich ihr nur als Opfer des Falles vorgestellt. Mehr könne sie dazu nicht sagen. Tatsächlich hatte der psychiatrische Sachverständige dem 58-Jährigen volle Schuldfähigkeit bescheinigt und von Wiederholungsgefahr gesprochen.

Auch danach blieb der angebliche "Kinderfreund" ohne Einsicht. Der Mann, der die Opfer für seine pädophilen sexuellen Phantasien benutzt haben soll, stellte unbeirrt den nächsten Beweisantrag und forderte ein psychiatrisches Obergutachten.

Der Psychiater, der ihn untersuchte, habe ein oberflächliches und in weiten Teilen falsches Gutachten erstattet. Doch das Gericht lehnte neben weiteren Beweisanträgen auch den Antrag auf Erstattung eines Obergutachtens ab. Der Sachverständige Martin Deis habe den Angeklagten gewissenhaft und vollständig begutachtet, hieß es in der Begründung.

In mehreren rechtlichen Hinweisen bezeichnete das Gericht einige Anklagevorwürfe als "sexuellen Kindesmissbrauch im besonders schweren Fall". Zugleich erhielt der Mann, der an den Kindern keinerlei sexuelles Interesse gehabt haben will, den Hinweis, dass für ihn auch Sicherungsverwahrung in Betracht käme.

Das veranlasste ihn zu einem erneuten Beweisantrag. Die elf und zwölf Jahre alten Mädchen hätten durchaus sexuelle Kenntnisse gehabt. Das könne seine Nichte bestätigen. die habe die Mädchen beim "Cybersex" vor seinem PC beobachtet. Heute wird fortgesetzt und über diesen Antrag entschieden.

Quelle: RP

 
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