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Mönchengladbach: Kinderschänder: Bald Prozess

VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 25.07.2009

Mönchengladbach (RPO). Zwei Monate befand er sich auf freiem Fuß an einem geheimen Ort. Ab dem 7. September muss sich der 58-jährige Kinderschänder vor Gericht verantworten, dessen Freilassung zu einer wahren Kette von Justiz-Pannen gehört.

Das Landgericht in Kempten verurteilte einen Mörder. Foto: Detlef Ilgner
Das Landgericht in Kempten verurteilte einen Mörder. Foto: Detlef Ilgner

Sechs Prozesstage sind für die Hauptverhandlung des mutmaßlichen Sexualtäters angesetzt, der sich in Viersen und Mönchengladbach an vier Mädchen im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren vergangen haben soll. Im September 2008 wurde der Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs festgenommen. Doch neun Monate später war er wieder frei, weil die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gebummelt hatte.

Hutschnur geplatzt

Jetzt wird der 58 Jahre alte Viersener wohl doch ins Gefängnis kommen. Das Urteil wird Anfang Oktober erwartet. Blieben noch zwei andere mutmaßliche Kinderschänder, die sich aufgrund von Pannen noch immer in Freiheit bewegen können.

Info

Gnadenordnung

Gnadenrecht In NRW steht das Gnadenrecht nach der Landesverfassung dem Ministerpräsidenten zu. Der hat dieses Recht – von Ausnahmen abgesehen – der amtierenden Justizministerin übertragen. Mit deren Ermächtigung werden Richter und Staatsanwälte in den so genannten Gnadenstellen an den Landgerichten tätig.

Gnadenerweise Im Schnitt hat nur etwa jedes zehnte Gnadengesuch Erfolg.

Der Fall des 58-jährigen Vierseners war es, der dafür gesorgt hatte, dass bei Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter die Hutschnur platzte. Denn, was zu diesem Zeitpunkt nur wenige wussten: Die Schludrigkeit war nur ein Glied von vielen in der Kette der Mönchengladbacher Justiz-Pannen. Und die werden noch mehr Folgen haben als die Abberufung des Leitenden Oberstaatsanwalts. "Wir werden uns nicht damit zufrieden geben, dass man uns die eklatanten Fehler damit erklärt, dass eine Geschäftsstellenkraft außer Kontrolle geraten ist", sagte gestern der Sprecher der Ministerin Ulrich Hermanski.

Immerhin werden diese Fehler voraussichtlich dafür sorgen, dass Sexualtäter eine Strafe bekommen, die unter dem normalen Maß liegt.

Weil in einer Servicestelle der Gladbacher Justiz auf seltsame Art und Weise Akten verschwanden, hat ein weiterer mutmaßlicher Kinderschänder, der im Februar 2003 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, noch keinen einzigen Tag von seiner Strafe abgesessen. Und weil das so ist, hat der Mann in der Zwischenzeit ein Gnadengesuch an die Justizministerin gerichtet. Dies sei gerade in der Bearbeitung, erklärte Hermanski. Wie lange das dauert, konnte er nicht sagen. Das Gesuch müsse gründlich überprüft werden.

Und auch in einem dritten Fall von verschollenen Akten, läuft ein Mann, der im Verdacht steht, Kinder missbraucht zu haben, noch frei herum. Er war im November 2005 zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Weil er nicht ins Gefängnis kam, konnte er sich erneut an Kindern vergehen. Zwischen 2005 und 2006 soll er als Co-Trainer einer Fußballmannschaft zwei Mädchen missbraucht haben. Dafür wurde er erneut zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein. Auch das erste Verfahren muss nun laut Bundesgerichtshof neu aufgerollt werden. "Einen Termin gibt es noch nicht", sagte Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff gestern. Er geht davon aus, dass der mutmaßliche Kinderschänder in dem neuen Verfahren beim Strafmaß einen "Rabatt" erhält. Denn der Angeklagte werde sich sicher darauf berufen, dass er nichts dafür könne, dass sein Verfahren so verschleppt wurde.

Quelle: RP

 
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