Mönchengladbach: Kinderschänder: Justiz handelt
VON INGRID KRÜGER, GABI PETERS UND RALF JÜNGERMANN - zuletzt aktualisiert: 16.07.2009Mönchengladbach (RPO). Noch ist er frei und hält sich an einem geheimen Ort auf. Aber schon bald steht der mutmaßliche Kinderschänder vor Gericht. Nach monatelanger Verzögerung, die einen Justiz-Skandal auslöste, wurde jetzt Anklage erhoben.
Chronik des Falls
Ende August 2008 hatten zwei Mütter mit ihren Töchtern Strafanzeige erstattet.
Anfang September 2008 wird der Mann festgenommen.
Im Juli 2009 wird er aus der Untersuchungshaft freigelassen.
Die Anklageschrift gegen den 58-jährigen Viersener enthält massive Vorwürfe. Von Mai 2006 bis August 2008 soll sich der Mann in Viersen und Mönchengladbach an vier Mädchen im Alter von fünf, sieben, elf und zwölf Jahren vergangen haben. Dem Mann wird vorgeworfen, die Kinder unsittlich berührt und ihnen Pornofilme gezeigt zu haben. Nach Auskunft des Bundeszentralregisters war er noch nie aufgefallen. Doch das erwies sich als irreführend. Alte Vorstrafen wurden gelöscht. Tatsächlich war der 58-Jährige in den 70-er Jahren mehrfach wegen Kindesmissbrauchs zu Haftstrafen verurteilt worden.
Aktiv im Kinderschutzbund
Danach trat der nicht mehr polizeilich in Erscheinung. Der 58-Jährige war aktiv im Kinderschutzbund tätig und soll er sich als "Aufpasser und Hüter von Kindern" angeboten haben. Laut Anklage machte er sich im verschlossenen Wohnzimmer mit verdeckter Glasscheibe in der Tür an die Mädchen heran. Seine Söhne sollten nichts von den Taten mitbekommen.
Im September vergangenen Jahres wurde der Viersener festgenommen. Doch sein Aufenthalt in der U-Haft endete nach neun Monaten mit einem Fehler der Mönchengladbacher Justiz, die dem Chef der Staatsanwaltschaft die zeitweilige Versetzung einbrachte. Weil Fristen nicht eingehalten wurden, ordnete das Oberlandesgericht die Entlassung des Häftlings an. Schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft gab es vom Landgericht Mönchengladbach: "Weder der besondere Umfang der Ermittlungen noch besondere Schwierigkeiten oder sonst ein wichtiger Grund vermögen die Fortdauer der Untersuchungshaft zu rechtfertigen." Schon mit der verspäteten Vergabe des psychiatrischen Gutachtens habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren unnötig verzögert, urteilte das Oberlandesgericht. Der Sachverständige war erst dreieinhalb Monate nach der Festnahme des 58-Jährigen beordert worden. Derweil scheint die Arbeit der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft nicht weiter im Fokus zu stehen. Der kommissarische Leiter Emil Brachthäuser sagte gestern der RP: "Ich bin mit der Führung der Geschäfte der Behörde beauftragt und im Moment dabei, mir einen Überblick zu verschaffen." Die zuständige Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft scheint die Untersuchung des Falls abgeschlossen zu haben.
Ende August soll der Prozess am Landgericht beginnen. Doch der Fall wird noch weitere Gerichte beschäftigen. Der Verteidiger des mutmaßlichen Kinderschänders kündigte in einem Interview mit Radio 90,1 an, dass er Verfassungsbeschwerde einlegen will, unter anderem weil die Justizministerin nach der Freilassung seines Mandanten aus der U-Haft in einer Pressekonferenz den Aufenthaltsort des 58-Jährigen bekannt gegeben hatte. LAND UND LEUTE
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