Mönchengladbach: Kindesmissbrauch: Angeklagter muss in Haft
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 17.02.2009Mönchengladbach (RPO). Das letzte Wort der Urteilsbegründung im Kindesmissbrauchs-Prozess war kaum gesprochen, als der Angeklagte zustimmend nickte. "Ich akzeptiere das Urteil", hieß das stumme Zeichen.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sechs Fällen muss der 38-jährige Mönchengladbacher für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Jugendkammer des Landgerichts bestrafte ihn außerdem wegen Kindesentziehung, weil er eine 13-Jährige in seiner Wohnung bis zum Beischlaf missbraucht und sie wochenlang den Eltern vorenthalten hatte. So der Gesetzestext. Ansonsten war es kein üblicher Fall, den die Mönchengladbacher Richter gestern zu entscheiden hatten.
Nicht gegen ihren Willen
Gewalt hatte offenbar keine Rolle gespielt. Bereits bei der Polizei hatte die 13-Jährige den Angeklagten in Schutz genommen. Was er mit ihr getan habe, sei nicht gegen ihren Willen geschehen. Am 20. Juli waren sich der Heimzögling und der Angeklagte am Mönchengladbacher Bahnhof begegnet. Sie sei aus einer Ferienfreizeit abgehauen und nunmehr ohne Bleibe. Der 38-Jährige nahm das Kind mit in seine Wohnung. Es sei ihm schon klar gewesen, dass er sich strafbar machte, als er auf die Wünsche des Mädchens einging. Gewalt habe er nie angewendet. Die 13-Jährige habe Sex von ihm verlangt, so der siebenfache Vater. Nach einem Hinweis hatte die Polizei am 12. August an seine Wohnungstür geklopft. Nach anfänglichem Zögern hatte er zugegeben: "Sie ist hier".
Wichtige Hinweise zur Persönlichkeit des erheblich lernbehinderten Mannes gab gestern dessen Bewährungshelferin. Der 38-Jährige hat ein Vorstrafenregister mit sage und schreibe 31 Eintragungen. Unter anderem ist der Gladbacher bereits ein paarmal wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" aufgefallen. In einem früheren Gutachten wurde ihm eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. "Ich bleib jetzt sauber", habe er ihr immer wieder versprochen, erinnerte sich die Bewährungshelferin. Vergeblich. Dann fiel er trotzdem immer wieder als Schwarzfahrer oder Dieb auf. "Mangelnde Impulskontrolle" soll das ein Sachverständiger genannt haben. Die 13-Jährige habe ihm wahrscheinlich näher gestanden als eine Erwachsene. Gleichwohl ging es am Ende nur noch um die Forderung des Gesetzgebers, dass ein Kind vor Übergriffen geschützt werden muss.
Der weitere Anklagevorwurf, eine Bekannte mit K.O.-Tropfen traktiert zu haben, wurde gestern durch Verfahrenseinstellung beendet. Die erkrankte Frau konnte nicht aussagen. Wahrscheinlich sei der lernbehinderte Angeklagte gar nicht in der Lage, sich die notwendigen Substanzen der K.O.-Tropfen zu beschaffen.
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