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Mönchengladbach: Kindsmord: "Angeklagte hat sich sozial isoliert"

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 23.09.2008

Mönchengladbach (RPO). Auch als der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Angeklagten im Gerichtssaal vortrug, reagierte die Mönchengladbacherin wie bisher schweigend, aber sehr aufmerksam.

Ein Gespräch mit dem Gutachter hatte die Frau, die in der Nacht zum 4. Februar ihre beiden Kinder getötet haben soll, allerdings verweigert. Weil sie sich mit einer Trennung vom Ehemann nicht abfinden konnte, soll sie ihre zweijährige Tochter und den acht Jahre alten Sohn getötet haben. Die Staatsanwältin wirft der 37-Jährigen heimtückischen Doppelmord vor.

Die Angeklagte, die eine glückliche Kindheit verbrachte, sei Monate vor der Tat mit extremer Verhaltensänderung aufgefallen. Die Kindesmutter sei persönlichkeitsgestört, so der Gutachter. Der Ehemann, der bereits die Scheidung eingereicht hatte, sollte leiden. Ihrer Umwelt sei die 37-Jährige mit Stimmungsschwankungen und paranoiden Persönlichkeitszügen aufgefallen.

Sehr bestimmend sei die Mutter des achtjährigen Jungen aufgetreten, hatte sich dessen Lehrerin im Prozess erinnert. Mitschüler würden ihren Sohn mobben, hatte sich die Mutter bei der Lehrerin beschwert. In einem Telefonat mit anderen Eltern soll die Frau gedroht haben: „Ich brech dir beide Beine“.

Am Ende habe sich die Kindesmutter selbst sozial isoliert, so der Sachverständige. Auf ähnliche Weise soll sich die Angeklagte auch ihrer Familie gegenüber geäußert haben, erinnerte sich gestern eine Polizeibeamtin, die die Mutter der Angeklagten vernommen hatte. Sie habe keine Eltern mehr, keine Geschwister mehr, soll sich die 37-Jährige vor der Tat beschwert haben.

Am Ende attestierte der Sachverständige der Angeklagten eine eingeschränkte strafrechtlich Verantwortlichkeit und bezog sich dabei auf die veränderte Persönlichkeit. Außerdem hatte sie zur Tatzeit selbst Beruhigungs- und Schmerzmittel eingenommen. Auch das habe die Frau in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Eine Wiederholungsgefahr schloss der Gutachter allerdings aus.

Quelle: RP

 
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