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Mönchengladbach: Knöllchen: Viele zahlen nicht

VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 15.05.2008

Mönchengladbach (RPO). Immer mehr Falschparker weigern sich, ihre Strafzettel zu bezahlen. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres sind bei der Stadt 350 000 Euro an „offenen“ Knöllchen aufgelaufen. Die Zahlungsmoral sinkt dramatisch.

Die Verwarn- und Bußgelder für Verkehrssünden sind bundesweit gleich. Wer beispielsweise sein Auto unberechtigt auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, muss 35 Euro zahlen.  Foto: RPO
Die Verwarn- und Bußgelder für Verkehrssünden sind bundesweit gleich. Wer beispielsweise sein Auto unberechtigt auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, muss 35 Euro zahlen. Foto: RPO

Verkehrssünder, die ihre Strafzettel nicht bezahlen, hat es immer schon gegeben. Aber in den vergangenen Monaten ist die Zahl der Säumigen enorm gestiegen. „Die Zahlungsmoral ist absolut in den Keller gegangen“, sagt der Leiter der städtischen Pressestelle, Wolfgang Speen.

Im kompletten vergangenen Jahr betrug der Gesamtbetrag der unbezahlten Knöllchen 178 000 Euro. In 2008 hat sich die Summe bereits in den ersten vier Monaten verdoppelt. Hält der Trend an, werden bis zum Ende des Jahres rund eine Million Euro an offenen Strafzetteln aufgelaufen sein.

Letztes Mittel: Erzwingungshaft

Info

Verwarngelder

Ab 5 Euro Parken ohne Parkschein

Ab 20 Euro Parken in der zweiten Reihe Ab 30 Euro Parken in der Fußgängerzone

Ab 15 Euro Parken an einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve, im Halteverbot, auf Bürgersteigen oder Radwegen

Ab 35 Euro Parken auf einem Behinderten-Parkplatz

„Mehrfach-Täter“ sind keine Seltenheit. „Es gibt Autofahrer, die 40- bis 50-mal bei Verkehrsverstößen erwischt worden sind und kein einziges Mal gezahlt haben“, so Speen. Oft reichen Mahnungen nicht aus. Dann droht das Ordnungsamt mit der so genannten Erzwingungshaft, dem letzten Mittel, um Säumige zur Zahlung zu bewegen. Früher geschah das rund 3000-mal im Jahr, mittlerweile hat sich die Zahl verdoppelt. Eine Gefängnisstrafe, weil kein Parkschein gezogen wurde? Das ist durchaus möglich, wenn trotz mehrfacher Aufforderung und ohne Begründung einfach nicht bezahlt wurde. „Die Erzwingungshaft wird aber so gut wie nie vollstreckt. Wenn sie droht, kommt bei den meisten die Einsicht“, erklärt der Stadtsprecher.

Unklar ist oft, ob die Menschen nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können. „Im Ordnungsamt landen täglich rund zehn Bescheide über Privatinsolvenzen“, berichtet Speen. Sie sollen beweisen, dass der Strafzettel aus wirtschaftlicher Not nicht bezahlt werden kann.

Die Verwarn- und Bußgelder für Verkehrssünden sind bundesweit gleich. Wer beispielsweise sein Auto unberechtigt auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, muss 35 Euro zahlen. „Das kommt in der Stadt sehr häufig vor“, weiß Wolfgang Speen. Eigentlich sollte es jedem einleuchten, dass dies ein Unrecht ist, tut’s aber nicht. Auch diese Knöllchen bleiben häufig unbeachtet. Wer sein Verwarngeld partout nicht zahlen will, bekommt einen Bußgeldbescheid. „Dann kommen noch einmal 25 Euro Bearbeitungsgebühr hinzu“, informiert Speen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden. Möglicherweise geht es dann bis zum Amtsgericht.

Doch die Mühe, einen Widerspruch einzulegen, machen sich viele erst gar nicht. „Sie zahlen einfach nicht“, sagt Speen. Wer denkt, wegen fünf Euro werde die Stadt schon „keine Welle“ machen, habe sich geirrt. „Wir gehen auch den Mini-Ausständen nach“, erklärt der Stadtsprecher.

Quelle: RP

 
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