Mönchengladbach: Kommunalwahl: Stadt verschickt 208 544 Berechtigungskarten
zuletzt aktualisiert: 03.08.2009Mönchengladbach (RPO). In Mönchengladbach dürfen am 30. August bei der Kommunalwahl 208 544 Bürger ihre Stimme abgeben. Sie erhalten jetzt die Benachrichtigungskarte. Sie berechtigt zur Wahl des Oberbürgemeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen. Eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten alle in der Stadt wohnenden Deutsche und so genannte Unionsbürger: Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und mussten zum Stichtag 26.
Juli mit der einzigen oder mit der Hauptwohnung in Gladbach gemeldet sein. Wer eine Nebenwohnung in der Stadt hat, bekommt die Wahlbenachrichtigungskarte nicht. Wer bis 14. August nach Mönchengladbach zieht oder seine Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt, wird ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Schlecht dran sind diejenigen, die nach dem 14. August nach Mönchengladbach ziehen oder dann ihre Hauptwohnung in der Stadt haben: Sie sind nicht wahlberechtigt.
Bei Fragen: Tel. 02161 25 81 40 und Tel. 02161 25 81 44. Das Wahlrecht kann auch ohne Wahlbenachrichtigungkarte ausgeübt werden.
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