Mönchengladbach: L 19: Vier Varianten stehen zur Diskussion
zuletzt aktualisiert: 14.12.2009 - 16:40Beim Landesbetrieb Straßenbau NRW wurden heute vier Varianten für die Ortsumgehung Giesenkirchen und Odenkirchen (L 19) vorgestellt.
Eine Variante der Linienführung führt über die alte A 44-Trasse (Variante1), eine andere verläuft zwischen Giesenkirchen und Schelsen (Variante 4). Zwei weitere Trassen wurden östlich um Schelsen herum geprüft (Varianten 2 und 3).
Aus Sicht der Stadt Mönchengladbach besteht in einigen der untersuchten Bereichen noch Klärungsbedarf. Davon abgesehen kristallisiert sich als umweltverträglichste Linienführung die Variante 4 mit Anschluss an die A 44 und an die L 31 bei Neersbroich heraus, wie die Verwaltung mitteilt.
Sobald die noch offenen Fragen geklärt sind, werde der Landesbetrieb Straßenbau NRW dem Landesverkehrsminister eine Linienführung zur weiteren Planung vorschlagen. Wenn dieser zugestimmt hat, werde der Landesbetrieb eine Vorplanung erstellen, bei der dann die Öffentlichkeit einbezogen werden soll und die Beteiligung der Bürger vorgesehen ist.
Dazu werden die Planungsunterlagen nach Ankündigung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und anschließend in einer Informationsveranstaltung des Landesbetriebs noch einmal erläutert.
Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) – hierzu zählt auch die Stadt Mönchengladbach – sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW zur Abwägung für die Linienbestimmung übermittelt. Der Minister bestimmt dann die zukünftige Linienführung, die wiederum der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird, heißt es von der Stadt weiter.
Im Anschluss daran werde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW der Straßenentwurf erstellt, der als Basis für das Planfeststellungsverfahren dient. Im Planfeststellungsverfahren wird es eine weitere Bürgerbeteiligung mit der Möglichkeit zu Einwendungen geben. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss liegt das endgültige Baurecht für die Straße vor.
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