Mönchengladbach Lebenslang für Mord an Nachbarin

Mönchengladbach · Der Rheindahlener, der am 16. November 2011 eine 67-jährige Nachbarin in ihrer Wohnung vergewaltigt und ermordet hatte, wurde gestern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte zeigte keine Regung.

 Staatsanwalt Stefan Lingens (l.) und Ingo Thiel, Leiter der Mordkommission, waren für den Fall zuständig.

Staatsanwalt Stefan Lingens (l.) und Ingo Thiel, Leiter der Mordkommission, waren für den Fall zuständig.

Foto: isabella raupold

Als die Mönchengladbacher Richter gestern das lebenslange Urteil wegen Mordes, versuchter besonders schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung verkündeten, reagierte der 34-jährige Mann auf der Anklagebank ohne erkennbare Gefühlsregung.

In der Urteilsbegründung ging der Vorsitzende des Schwurgerichts Lothar Beckers vor allem auf das Geständnis des Rheindahleners ein, das er bei der Polizei gemacht hatte. Offensichtlich habe der 34-Jährige versucht, sich mit seiner geständigen Aussage im Prozess in einem milderen Licht darzustellen.

Er schlug sofort zu

Im Gerichtssaal hatte er beteuert: "Ich habe die Frau nicht vergewaltigt". Deshalb wertete das Schwurgericht gestern allein das polizeiliche Geständnis als glaubhafte Aussage. Offenbar hatte die 67-jährige Nachbarin sich damals über den Mitbewohner beschwert, er höre zu laute Musik. Der aus Usbekistan stammende Mann wollte die Nachbarin deshalb bestrafen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Er klingelte an ihrer Tür. Als sie öffnete, habe er die Frau sofort zweimal mit der Faust geschlagen. Die Schläge hätten ihn erregt, so der Wodkatrinker bei der Polizei. Er entkleidete die 67-Jährige und fesselte sie mit Müllbeuteln. Als die Frau sich wehrte und versuchte, wieder aufzustehen, habe er sie erneut geschlagen. Die Vergewaltigung sei ihm nicht ganz gelungen.

Schließlich habe er ein Schlüsselbrett genommen und die 67-Jährige "nicht zweimal, sondern dreimal mit aller Kraft ins Gesicht geschlagen". Innerhalb von wenigen Minuten sei das Opfer dann an einem Schädelhirntrauma verstorben sein, so das medizinische Gutachten. Nach dem besonders brutalen Verbrechen, das der Rheindahlener als Kurzschluss bezeichnet hatte, besorgte er sich bei einer Tankstelle Alkohol.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den 34-Jährigen als Quartalstrinker bezeichnet, der phasenweise trinke. So soll er einen Tag vor der Tat wieder zu trinken angefangen haben, was die Beziehung mit seiner Lebensgefährtin offensichtlich sehr belastete. Gleichwohl sei der Angeklagte strafrechtlich voll verantwortlich und durch den Alkoholmissbrauch an dem Novembertag enthemmt gewesen, war der Gutachter überzeugt.

Die Tötung der 67-jährigen Nachbarin wertete das Schwurgericht als Verdeckungsmord. Offensichtlich habe der Mann die Vergewaltigung vertuschen wollen und deshalb am Ende in Tötungsabsicht mit dem Schlüsselbrett zugeschlagen. Eine medizinische Gutachterin hatte im Prozess erklärt, dass die schweren Gesichtsverletzungen nicht durch Faustschläge zustandegekommen sein könnten.

Der Verteidiger kündigte Revision gegen das Urteil an.

(RP/rl/top)
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