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Mönchengladbach: Liebesbriefe an Zwölfjährige

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 15.03.2010 - 17:39

Mönchengladbach (RPO). Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten (60) einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor. Dieser nicht alltägliche Fall wurde am Montag vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verhandelt. Der Familienvater saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.  Foto: ddp, ddp
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt. Foto: ddp, ddp

Weil er bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verbüßt, führten Wachtmeister den 60-Jährigen in den Gerichtssaal. Laut Anklage hat der Gladbacher diesmal gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 1. Dezember 2008 verstoßen.

Als der Mönchengladbacher wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines zwölfjährigen Mädchens zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, war ihm außerdem jeder Kontakt zu dem Opfer untersagt worden. Daran hatte sich der Mann nicht gehalten. Im Februar 2009 hatte er dem inzwischen 15 Jahre alten Mädchen vier Briefe und zwei Karten geschickt. Ein Päckchen war von der Mutter des Missbrauchs-Opfers abgefangen worden.

Kaum hatte die Staatsanwältin gestern den letzten Satz der Anklageschrift verlesen, als der 60-Jährige die Flucht nach vorn antrat und alles zugab. „Aus Liebe habe ich die Briefe geschrieben. Ich war doch richtig vernarrt in das Mädchen”, stammelte der Angeklagte. Aber noch im gleichen Monat habe er eingesehen, „dass ich weder ihr noch mir damit einen Gefallen tue”. Er wolle ihr nicht schaden.

Gegen die gerichtlichen Auflagen wolle er auf keinen Fall mehr verstoßen und jeden Kontakt meiden. Er habe erst Monate später erfahren, dass in der „Briefsache” gegen ihn ermittelt werde. Mühsam gefasst erklärte er im Gerichtssaal: „Ich verbüße zum ersten Mal in meinem Leben eine Haftstrafe und muss die vier Jahre voll absitzen”.

Diesmal forderte die Staatsanwältin eine einjährige Haftstrafe Eindringlich hielt der Richter dem Angeklagten vor: „Sie durften das Kind nicht weiter verwirren” und verurteilte ihn schließlich wegen fünffachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu weiteren vier Monaten Haft.

Quelle: RP

 
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