Mönchengladbach: Mehr Nebenkosten durch zu große Wasseruhren
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 08.08.2009Mönchengladbach (RPO). In der Stadt sind offensichtlich in vielen Häusern überdimensionierte Wasserzähler eingesetzt worden. Was viele nicht wissen: Größere Wasseruhren verursachen mehr Kosten. Alleine bei der Grundgebühr klafft eine Differenz von zirka 34 Euro pro Jahr.
So kann sich die Suche im Keller nach dem Kürzel QN 6 durchaus lohnen. Denn "QN 6" ist eine Größenangabe, die auf den größeren Wasseruhren steht. Und die sollen nach einer Empfehlung der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches aus dem Jahr 2003 nur in Mehrfamilienhäusern ab 31 Wohneinheiten eingesetzt werden. Offenbar sind die Wasserzähler aber auch in kleineren Gebäuden installiert worden. Denn bei der NVV gibt es bereits 40 Reklamationen.
"Wir prüfen in diesen Fällen gerade, ob Berechnungsfehler vorliegen", sagt Reiner Zielonka, NVV-Abteilungleiter und Prüfstellenleiter. Für die Überprüfung braucht das Versorgungsunternehmen allerdings die Antragsunterlagen für die Trinkwasserversorgung. Bei der NVV werden die Unterlagen zehn Jahre aufbewahrt. Wer ein älteres Haus hat und deshalb den Anschluss früher beantragt hat, muss also seine eignen Unterlagen vorlegen. Wer die nicht mehr hat, der sollte laut Zielonka einen so genannten Inbetriebssetzungsantrag von seinem Installateur beibringen. Anhand dieser Unterlagen werde die NVV dann eine neue Berechnung erstellen, sagt der Prüfstellenleiter. "Kommt dabei heraus, dass ein kleinerer Wasserzähler ausreicht, werden wir ihn auswechseln." Und wer übernimmt die Kosten? "Im einfachsten Fall zahlt der Kunde nichts", sagt Zielonka. Wenn allerdings für den Wechsel größere Arbeiten an der Inneninstallation nötig sind, bekommt er eine Rechnung.
Wie konnte es geschehen, dass gleich in mehreren Fällen überdimensionierte Zähler eingesetzt wurden? Darauf hat Zielonka mehrere mögliche Antworten. Die NVV legt für die Berechnung der Zählerdimension die DIN 19/88, eine technische Regel für Trinkwasserinstallationen, zugrunde. Und dabei könne herauskommen, dass ein größerer Zähler auch für Häuser mit weniger als 31 Wohnungen empfohlen wird. Zumal viele Berechnungen 30 oder 40 Jahre alt sind, als es noch einen ganz anderen Leitungsdurchfluss gab. Aber auch das will Zielonka nicht ausschließen: Der Installateur kann bei den Angaben und wir bei der Berechnung einen Fehler gemacht haben."
Schadensersatz für jahrelang zu viel gezahlte Gebühren gibt es allerdings nicht, wie Zielonka sagt. Denn im Laufe der Jahre könne sich viel an Haus und Wasserinstallation geändert haben.
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