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Mönchengladbach: Messerattacke in der Tiefgarage

VON ANDRIANA SAKARELI - zuletzt aktualisiert: 06.08.2008

Mönchengladbach (RPO). Ein Parkhauswächter wurde zum zweiten Mal Opfer eines Junkies. Wegen der jüngsten Verletzung musste

der Mitarbeiter bereits drei Operationen über sich ergehen lassen – und dann kam noch die Abmahnung vom Chef.
Tatort Tiefgarage am Markt in Rheydt: Die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden.  Foto: RPO
Tatort Tiefgarage am Markt in Rheydt: Die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. Foto: RPO

Der Schrecken sitzt Lydia Bring immer noch in den Knochen: Im Juni wurde ihr Sohn in der Tiefgarage am Markt in Rheydt von einem Junkie mit einem Messer attackiert. Brinks Sohn, der dort als Parkhauswächter arbeitet, erlitt eine Schnittverletzung am Oberarm. Die Wunde heilt schlecht. Die Ärzte mussten bereits dreimal operieren. Das war nicht die erste unliebsame Begegnung des Parkhauswächters an seinem Arbeitsplatz.

Eine ähnliche Situation erlebte er im September des vergangenen Jahres. Wie immer schaute Brings Sohn auch an diesem Abend kurz vor Feierabend in der Tiefgarage nach dem Rechten. Zu seinen Aufgaben gehört es, Müll aufzusammeln, die Notausgänge zu kontrollieren und zu gucken, ob sich dort Unbefugte aufhalten. „Oft sitzen da eben Drogenabhängige, die er vertreiben muss“, sagt Lydia Bring. So auch im September: In einer der Notausgänge entdeckte der Parkhauswächter einen Junkie. Bevor dieser flüchtete, stach er mit seiner Spritze zu und rammte sie dem Wächter ins Knie. „Sechs Wochen waren wir in Sorge, dass er sich mit HIV infiziert haben könnte“, so die Mutter. Das Ergebnis des HIV-Tests war negativ. „Wir atmeten auf. Dann kam der Unfall im Juni.“ Und erneut in einem der Notausgänge. Dass es stets dort passiert, schreibt Lydia Bring der fehlenden Kameraüberwachung zu. „Kameras gibt es in dieser Tiefgarage nur an den Kassenautomaten. Aber nach diesen Vorfällen muss man doch etwas machen, um seine Mitarbeiter zu schützen“, sagt die Mutter.

Info

Polizei

Sprecher Jürgen Lützen von der Pressestelle der Polizei bestätigte, dass sich auf dem Markt in Rheydt öfters Drogenabhängige aufhielten und es dort gelegentlich zu Festnahmen komme. „Der Markt ist jedoch kein Kriminalitätsschwerpunkt“, sagt Lützen.

Anzeige Lydia Brings Sohn erstattete nach beiden Vorfällen Anzeige. Die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden.

Mehr Schutz vom Arbeitgeber gab es nicht, dafür flatterte Brings Sohn, der seit Juni krank geschrieben ist, eine schriftliche Abmahnung ins Haus. Der Vorwurf: Am Unfalltag habe er die Tiefgarage nicht ordentlich hinterlassen. Kein Wort jedoch über die Messerattacke, keine Genesungswünsche. Nun liegt die Sache beim Anwalt, der die Rücknahme der Abmahnung erwirken will. Lydia Bring: „Doch der Parkhaus-Betreiber hat sich bislang dazu nicht geäußert.“ Wie es weitergeht, weiß Brings nicht. Denn der Unfall hat nicht nur körperlich Spuren hinterlassen: Ihr Sohn mag kaum an den Tag denken, wenn er wieder seine Kontrollgänge in der Tiefgarage machen muss. „Er hat Angst“, so die Mutter. Doch das könne auch ein Nachspiel haben, wie der Anwalt der Familie mitteilte: Wenn der Parkhauswächter seinen Dienst nicht macht, ist das Arbeitsverweigerung. „Im schlimmsten Fall folgt dann die Kündigung“, sagt Lydia Bring.

Auf Anfrage der RP hat sich Q-Park, der Betreiber der Tiefgarage, zu den Vorkommnissen schriftlich geäußert. Darin heißt es: „Die sehr schwierige Umfeldsituation ist uns bekannt. Um die Sicherheit in unserem Parkhaus zu gewährleisten, arbeiten wir sehr eng mit der Stadt und der Polizei in Rheydt zusammen.“ Derzeit würde mit einem hohen Investitionseinsatz das Parkhaus umgerüstet. Zu den Unfällen schreibt die Pressevertreterin des Unternehmens: „Unsere Mitarbeiter vor Ort erhielten alle eine umfangreiche Sicherheitseinweisung und entsprechende Dienstanweisungen, wie sie mit Junkies umgehen sollen. Hätte sich der von Ihnen erwähnte Mitarbeiter an diese Sicherheitseinweisung gehalten, wären die beiden Vorfälle vermeidbar gewesen.“ Q-Park würde dennoch „zutiefst bedauern“, was dem Parkwächter passiert sei. Was die Abmahnung betreffe, sei dies eine arbeitsrechtliche Konsequenz, die in keinem Zusammenhang mit den Vorkommnissen stehe.

Quelle: RP

 
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