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Mönchengladbach: Messerstich nach Streit im Hausflur

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 29.08.2006

Mönchengladbach (RPO). Mit einer fünf Zentimeter tiefen Stichwunde im Rücken wurde im Februar ein 15-jähriger Mönchengladbacher ins Krankenhaus gebracht. In 14 Tagen muss der Mann, den der Staatsanwalt für das Verbrechen verantwortlich macht, vor dem Schwurgericht erscheinen. Versuchten Mord aus Heimtücke wirft die Anklagebehörde dem Beschuldigten vor. Allerdings soll der an einer Psychose leidende 21-Jährige nicht in der Lage sein, das Unrecht und die Folgen der Tat einzusehen. Gleichwohl ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der Mönchengladbacher, der als Kind mit seiner Familie aus der Türkei nach Deutschland kam, am Tattag im Treppenhaus auf den 15-jährigen Mitbewohner traf.

Seit längerem soll es zwischen den Familien Streit gegeben haben. Plötzlich stieß der 21-Jährige dem Jüngeren, der offenbar einen solchen Angriff nicht erwartet hatte, von hinten ein Messer in den Rücken, so das Ermittlungsergebnis. Das Opfer überlebte den Angriff. Der Messerstecher kam in Untersuchungshaft. Hier fiel der 21-Jährige erneut auf. Ein Messer stand ihm in der Gefängniszelle nicht zur Verfügung. Da griff der Untersuchungs-Häftling nach einer Gabel. Mehrfach stach er am 24. Februar mit dieser auf einen schlafenden Zellennachbarn ein. Der Mann erlitt dabei eine Verletzung am Hals, eine Schnittverletzung an der rechten Hand sowie Schürfwunden an Hand und Fuß. Diese Tat wertet die Anklagebehörde als gefährliche Körperverletzung.

Inzwischen wird der offenbar psychisch kranke Mönchengladbacher in einer Landesklinik behandelt. In zwei Wochen beginnt das Sicherungsverfahren vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht. Das ist für den 21-Jährigen nicht der erste Kontakt mit der Strafjustiz. Der Mann mit dem Messer ist vorbestraft. Erste Jugendgerichts-Verfahren wegen räuberischer Erpressung und gemeinschaftlichen Raubes endeten immer glimpflich – mit Verwarnung und Freizeitarresten. Zuletzt erhielt der Gladbacher eine anderthalbjährige Jugendstrafe mit Bewährung – wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Schwurgerichtsprozess könnte für den 21-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit ohne Urteil enden. Aber die Staatsanwaltschaft erwartet offensichtlich dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Quelle: RP

 
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