Mönchengladbach: Missbrauchsprozess: Rechtsanwalt will keine Überwachung
zuletzt aktualisiert: 12.09.2009Mönchengladbach (RPO). Nach Meinung des Rechtsanwaltes, der den mutmaßlichen Kinderschänder aus Viersen vertritt, gibt es keine rechtsstaatlichen Gründe dafür, dass die Wohnung seines Mandaten in einem Rheydter Mehrfamilienhaus rund um die Uhr von Polizisten bewacht wird. "Für eine Observation muss ein richterlicher Beschluss vorliegen. Dies ist aber nicht der Fall", sagt Jurist Heribert Kayenburg. Er habe deshalb Polizeipräsident Hans-Hermann Tirre geschrieben und eine Erklärung verlangt. Polizeisprecher Willy Thevessen erklärt dazu auf RP-Anfrage: "Rechtsanwalt Kayenburg darf davon ausgehen, dass die Polizei rechtsstaatliche Grundsätze beachtet.
" Seit Montag steht der mutmaßliche Kinderschänder vor Gericht. Am Montag verließ der 59-Jährige außerdem seine Wohnung in Viersen. Dem Mann wird vorgeworfen, vier Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren 19 Mal zum Teil schwer sexuell missbraucht zu haben. Bundesweite Aufmerksamkeit erhielt der Fall, weil der Mann aus der Untersuchungshaft frei kam, da die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mit der Anklage gebummelt hatte.
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