Mönchengladbach: Mönchengladbacher verliert Klage wegen Überwachung
zuletzt aktualisiert: 02.09.2010 - 19:01Die Überwachung mutmaßlicher Straftäter per Satellit ist nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erlaubt. Sie verstoße in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht gegen die Menschenrechtskonvention, teilten die Straßburger Richter am Donnerstag mit.
Der Gerichtshof wies mit seinem Urteil die Klage eines Mannes aus Mönchengladbach zurück. Dem Mann wurde vorgeworfen, als Mitglied der linksradikalen Organisation Anti-Imperialistische-Zellen in terroristische Sprengstoffanschläge verwickelt zu sein. 1995 veranlasste die Generalbundesanwaltschaft die Überwachung des Mannes über ein sogenanntes Global Positioning System (GPS).
Zwei Jahre wurden der Mann und ein mutmaßlicher Komplize beobachtet. Die Ergebnisse der Überwachung wurden im anschließenden Strafverfahren gegen den Mann verwendet. Daraufhin wurde er wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Der Mann hatte vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wegen Verletzung seiner Privatsphäre und eines unfairen Verfahrens Klage eingereicht. Die Richter entschieden, dass die Vorgehensweise der Polizei und der Generalbundesanwaltschaft zulässig sei, wenn sie im Ermittlungsverfahren zu Ergebnissen führe.
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