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Mönchengladbach: Mordanklage gegen Mutter

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 29.08.2008

Mönchengladbach (RPO). Weil sie ihre beiden Kinder erdrosselt haben soll, muss sich eine 37-jährige Mönchengladbacherin in der kommenden Woche vor dem Schwurgericht verantworten. Mögliches Tatmotiv: verschmähte Liebe.

Doppelmord in Mönchengladbach.  Foto: Andreas Gröhbühl
Doppelmord in Mönchengladbach. Foto: Andreas Gröhbühl

Wegen Doppelmordes aus niedrigen Beweggründen und aus Heimtücke muss sich die Mönchengladbacherin in der kommenden Woche vor dem Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der Kindesmutter vor, aus verschmähter Liebe Sohn und Tochter in der Nacht zum 4. Februar erdrosselt zu haben. Zuvor soll sie die Kinder mit einem Medikament betäubt haben. Die Polizeibeamten waren damals von der Schwester der 37-Jährigen informiert worden.

Seit etwa einem halben Jahr habe die Verwandte gegenüber der Familie immer wieder gedroht, sich und ihre beiden Kinder umzubringen. Sie könne sich nicht mit der Trennung von ihrem Ehemann abfinden, der das Scheidungsverfahren betreibt. Nach einem Telefonat, in dem die Schwester einen betrunkenen Eindruck gemacht habe, soll die Mutter der 37-Jährigen vergeblich an der Wohnungstür geklingelt haben. Danach betraten zwei Polizeibeamte und die Schwester die Wohnung in Uedding und entdeckten dort die toten Opfer. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod der beiden Kinder feststellen.

Info

Was noch wichtig ist

Die Kindesmutter ist wegen Doppelmordes angeklagt.

Mörder werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Habgier oder aus niedrigen Beweggründen oder heimtückisch einen Menschen tötet.

Schuldfähig Ist die Kindesmutter schuldfähig? Das entscheidet ein psychiatrischer Gutachter und spielt bei der Verurteilung eine wichtige Rolle.

In der umfangreichen Anklageschrift wird die tragische Geschichte einer gescheiterten Ehe geschildert. Die Angeklagte, die in Marokko geboren wurde und seit ihrer Kindheit in Mönchengladbach lebt, heiratete vor zehn Jahren einen Landsmann (34). Bis Anfang 2004 wohnte das Ehepaar in einer gemeinsamen Wohnung. Doch die Ehe ging schief. Eheprobleme häuften sich.

Der Mann zog in eine eigene Wohnung. Gleichwohl gab es weiterhin Kontakte zwischen dem Paar. Im Oktober 2005 wurde die gemeinsame Tochter geboren. Im Sommer 2007 war dann endgültig Schluss. Der Ehemann reichte die Scheidung ein. Seitdem läuft das Verfahren beim Familiengericht. Zuvor hatte der Ehemann schon einmal einen Scheidungsantrag gestellt, ihn später aber wieder zurückgenommen.

Inzwischen lebte die 37-Jährige allein mit ihren Kindern in der Ueddinger Wohnung. Mit einer Scheidung war die Frau keinesfalls einverstanden. Im September vergangenen Jahres hatte der Mann der enttäuschten Partnerin mitgeteilt, dass er in einer neuen Beziehung lebe und auch wieder heiraten wolle. Die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft käme für ihn unter keinen Umständen in Betracht. Von da an soll die Angeklagte mit allen Mitteln versucht haben, den Ehemann durch die Kinder unter Druck zu setzen.Sie habe ihn um jeden Preis für sich zurück gewinnen wollen. Davon geht die Anklage aus. Seitdem soll die Frau dem Ehemann und der Familie immer wieder gedroht haben, sich und die Kinder zu töten.

Verwaschene Sprache

Am Tag vor der schrecklichen Tat verursachte die Frau an der Korschenbroicher Straße einen Auffahrunfall. Dabei fiel sie mit einer verwaschenen Sprache auf und musste sich bei der Polizei einer Blutprobe unterziehen. Unter Alkohol stand die Frau allerdings nicht. Eine Freundin brachte die Ausweispapiere der Autofahrerin zur Wache und begleitete sie anschließend nach Hause. Gegen Mitternacht verließ die Freundin die Wohnung in Uedding. In den folgenden Stunden wurden die Kinder getötet, so das gutachterliche Ergebnis.

Inzwischen wurde die Angeklagte in einem Zentrum für Forensische Psychiatrie untergebracht. In der kommenden Woche beginnt der Mordprozess.

Quelle: RP

 
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