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Mönchengladbach: Mordprozess: Gutachter befangen

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 03.09.2008

Mönchengladbach (RPO). Keine Angaben wollte die Frau machen, die gestern im Landgericht auf der Anklagebank Platz nahm. Dabei waren die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft erhob, kapital: Doppelmord aus niederen Beweggründen und Heimtücke an ihren beiden Kindern.

Doppelmord in Mönchengladbach. Foto: Andreas Gröhbühl

Bereits seit Monaten hatte die kleine dunkelhaarige Frau, die in Marokko geboren wurde, gegenüber ihrer Familie gedroht, sich und ihre beiden Kinder umzubringen. Offenbar konnte sich die Mutter eines zweijährigen Sohnes und einer acht Jahre alten Tochter nicht mit der Trennung von ihrem Ehemann abfinden. Der Partner hatte bereits die Scheidung eingereicht.

Gestern musste die 37-Jährige, die seit ihrer Kindheit in Mönchengladbach lebt, vor dem Schwurgericht erscheinen. Die Anklage geht inzwischen davon aus, dass die Frau die beiden Kinder in der Nacht zum 4. Februar mit einem Schlafmittel betäubt und anschließend erdrosselt hat. Stunden nach dem Verbrechen entdeckte die Polizei die toten Kinder in der Wohnung.

Für das vorschnelle Ende des ersten Prozesstages sorgte der Verteidiger mit einem Antrag: Der Anwalt rügte das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen. Die Angeklagte war nach einem Selbsttötungsversuch in einer psychiatrischen Einrichtung von dem Gutachter auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit untersucht worden. Der Sachverständige sei befangen, so der Einwand des Verteidigers.

Sie müsse die Fragen des Gutachters nicht beantworten. Aber sie müsse in jedem Fall die Wahrheit sagen, hatte der Psychiater die 37-Jährige belehrt. Nach Ansicht des Anwaltes ist das falsch. Eine Angeklagte müsse nicht die Wahrheit sagen. Lediglich von einem Zeugen könne man eine wahrheitsgemäße Aussage verlangen.

Dieser Ansicht des Verteidigers schlossen sich die Mönchengladbacher Richter an und lehnten den Gutachter ab. Der Prozess soll innerhalb der Septembertermine mit einem neuen Gutachter fortgesetzt werden.

Quelle: RP

 
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