Mönchengladbach: Mordprozess: Gutachter fanden Schmerzmittel
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 16.09.2008Mönchengladbach (RPO). Aufmerksam, aber nach wie vor schweigend, verfolgte die Mönchengladbacherin (37) auch gestern den Schwurgerichtsprozess, in dem sie sich wegen heimtückischen Doppelmordes verantworten muss.
In der Nacht zum 4. Februar soll die gebürtige Marokkan erin ihre zweijährige Tochter und den acht Jahre alten Sohn mit einem Medikament betäubt und anschließend erdrosselt haben. Bei der Aufklärung des Verbrechens sind deshalb Aussagen von Zeugen und Gutachtern für die Richter von enormer Bedeutung.
Gestern erinnerte sich ein Ermittlungsrichter an die Aussage der Schwester der Angeklagten. Monate vor der Tat habe die 37-Jährige immer wieder gedroht, sich und ihre beiden Kinder umzubringen. Sie sei keinesfalls mit den Trennungsabsichten des Ehemannes einverstanden, hatte sich die Frau bei Schwester und Mutter beklagt.
Der Vater der Kinder hatte jedoch das Scheidungsverfahren bereits eingeleitet. Man habe sich in der Familie Sorgen gemacht und wollte bereits das Jugendamt einschalten, so hatte die Schwester dem Ermittlungsrichter erklärt. Die Angeklagte habe unter „immer schlimmer werdenden“ Stimmungsschwankungen gelitten. Am Tattag soll die 37-Jährige am Telefon der Familie erklärt haben: „Die Kinder werden sterben.“ Als die Polizei in der Wohnung eintraf, war schon alles zu spät. Die Kinder lagen leblos in ihren Betten.
Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger berichtete gestern von den Ergebnissen der Blut,- Haar-, und Gewebeproben der Mutter und der Kinder. Am Tag vor der schrecklichen Tat hatte die Angeklagte an der Korschenbroicher Straße einen Auffahrunfall verursacht. Dabei war sie mit einer „verwaschenen“ Sprache aufgefallen und musste sich schon damals einer Blutprobe unterziehen. Keinen Alkohol, aber Spuren eines Beruhigungs- und Schmerzmittels entdeckten die Gutachter in der Blutprobe.
Später war klar, dass es die gleichen Medikamente waren, deren Spuren auch in den Gewebe-und Haarproben der kindlichen Opfer gefunden wurden. Die Angeklagte habe das Mittel hoch dosiert, aber wahrscheinlich nur einmal eingenommen. Der Junge könnte das dämpfende Medikament bereits seit längerem eingenommen haben, so das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens.
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