Mönchengladbach/Viersen: Mutmaßlicher Kinderschänder vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 07.09.2009 - 17:48Mönchengladbach/Viersen (RPO). Ein mutmaßlicher Kinderschänder, der sich in Viersen und Mönchengladbach in insgesamt 19 Fällen an vier Mädchen im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren vergangen haben soll, steht seit Montag vor dem Mönchengladbacher Landgericht.
Zum Prozessauftakt kündigte der Anwalt des 59-jährigen Vierseners an, sein Mandant wolle sich "in einem Fall geständig einlassen". In seiner Aussage allerdings versuchte der Angeklagte, die Vorwürfe zu entkräften - zu sexuellen Handlungen sei es mit den vier Kindern, die häufiger in seiner Wohnung waren, nicht gekommen. Einmal sei es in seiner Wohnung zu einem Vorfall gekommen, der so nicht hätte passieren dürfen. Das "meiste aus der Anklage" entspreche nicht der Wahrheit.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen Mai 2006 und August 2008 in insgesamt 19 Fällen Mädchen aus der Nachbarschaft im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Teilweise solle der Angeklagte 40-minütige Videofilme mit den Kindern gedreht haben, so ein Justizsprecher.
Die Verhandlung
Für den Prozess gegen den 59-Jährigen hat das Gericht sechs Verhandlungstage angesetzt.
Das Urteil soll frühestens am 7. Oktober fallen.
Der Angeklagte räumte ein, ein elfjähriges Mädchen aus der Nachbarschaft in seiner Wohnung umarmt zu haben. Das Mädchen sei verliebt in ihn gewesen. "Plötzlich" seien sie nackt gewesen, sagte der 58-Jährige. Über das Umarmen hinaus sei nichts passiert.
Angesprochen auf Dutzende Kinderporno-Filme und -Fotos auf seinem Computer erklärte der Mann, er habe seinen Rechner einmal nachts vergessen auszuschalten. In dieser Zeit habe sich dann wohl ein "Hacker" an dem Gerät zu schaffen gemacht. Er wisse bis heute nicht, wie er an die Bilder und Filme geraten sei.
Sich selbst stellte der 59-Jährige als Opfer sexuellen Missbrauchs in seiner Jugend dar. Prozessbeobachter sprechen am ersten Verhandlungstag insgesamt von einer "wirren Aussage" des Angeklagten.
Mehrfach wies der Richter ihn darauf hin, dass es sich strafmildernd auswirken würde, wenn die Kinder vor Gericht nicht aussagen müssten. Hingegen würde es sich strafverschärfend auswirken, wenn seine Aussage, die Kinder hätten selbst die Pornos angeschaut, sich nicht bestätigen würde.
Nach einer kurzen Verhandlungspause erklärte der Anwalt des Angeklagten, dass sein Mandant sich nicht weiter zu den Vorwürfen einlassen würde. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde dann im Gerichtssaal ein Video gezeigt, dass den Anklagten mit einem elfjährigen Mädchen zeigen soll.
Im September 2008 war der Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs festgenommen worden. Er kam in Untersuchungshaft. Doch neun Monate später war er wieder frei, weil die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gebummelt hatte. Sie hatte zu lange dafür gebraucht, die Anklage fertig zu stellen.
Der Fall des 59-jährigen Vierseners war nur ein Glied in einer Kette von Pannen bei der Mönchengladbacher Justiz. Diese haben unter anderem dazu geführt, dass Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter den Leitenden Oberstaatsanwalt von seinem Posten entband und ins Justizministerium versetzte. Sechs Prozesstage sind für die Hauptverhandlung gegen den 58-jährigen Viersener veranschlagt. Das Urteil wird voraussichtlich im Oktober gesprochen werden.
Doch in zwei weiteren Fällen hinkt die Mönchengladbacher Justiz noch hinterher. Weil in einer Servicestelle Akten verschwanden, hat ein weiterer mutmaßlicher Kinderschänder, der im Februar 2003 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, noch keinen Tag seiner Strafe abgesessen. Zwischenzeitlich richtete der Mann ein Gnadengesuch an die Justizministerin.
Verschollene Akten spielen auch in einem dritten Fall eine Rolle. Ein Mann, der im Verdacht steht, Kinder missbraucht zu haben, war zwar im November 2005 zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er kam dennoch nicht ins Gefängnis. Zwischen 2005 und 2006 soll er dann als Co-Trainer eines Fußballteams zwei Mädchen missbraucht haben. Dafür wurde er erneut zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein.
Auch das erste Verfahren muss nun neu aufgerollt werden. Juristen gehen davon aus, dass der mutmaßliche Kinderschänder in dem neuen Verfahren beim Strafmaß "Rabatt" erhält. Der Angeklagte werde wohl sagen, es sei nicht seine Schuld, dass sein Verfahren verschleppt wurde.
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