Mönchengladbach: Nach Scheidung droht Armut
VON CAROLA SIEDENTOP - zuletzt aktualisiert: 17.03.2008Mönchengladbach (RPO). Nach dem neuen Unterhaltsrecht bekommt die 46-jährige Mutter kein Geld mehr vom Ex-Mann, weil sie arbeiten gehen kann. Doch Alleinerziehende finden nur schwer einen Job. Oft müssen sie dann von Hartz-IV leben.
Ingrid Rademann (Name von der Redaktion geändert) lebt seit vier Jahren von ihrem Ex-Ehemann getrennt. Erst kürzlich wurde sie aber geschieden. „Und zwar nach dem neuen Unterhaltsrecht“, erklärt die 46-Jährige. Das bedeutet, dass ihr Ex-Mann und Vater des neunjährigen Sohnes keinen Pfennig mehr für sie bezahlen muss. „Ich musste also geradewegs zum Sozialamt“, sagt die 46-Jährige. Denn nach neuer Rechtsprechung muss sie arbeiten gehen, wenn das Kind anderweitig betreut werden kann. „Was mich daran ärgert: Zwei Menschen beschließen, ein Kind zu bekommen, und jetzt muss die Allgemeinheit dafür zahlen.“
Unterhaltsrecht
Bisher Im Falle einer Scheidung musste der verdienende Ehepartner den Kindern, aber auch dem Partner (falls dieser kein ausreichendes Einkommen hat) Unterhalt zahlen.
Neu Ab dem dritten Lebensjahr der Kinder entfällt der generelle Anspruch auf Unterhalt des Ex-Partners, da die Kinder fremdbetreut werden können. Bislang galt diese Regelung nur für Unverheiratete mit Kind.
Fremdbetreuung ab drei Jahren
Ingrid Rademann hat viele Jahre gearbeitet. Als ihr erstes Kind geboren wurde, ging es schnell wieder in den Vollzeitjob. Der Kleine kam in eine Betreuung. Auch als ihr zweiter Sohn geboren wurde, war die 46-Jährige berufstätig. Bis ihre Firma dicht machte. Ihr Mann und sie beschlossen daraufhin, dass sie Hausfrau wird. Vor vier Jahren trennte sich das Paar, „Die Verlierer sind Kinder über drei Jahre und – in der Regel – deren Mütter“, sagt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hartung. Er vertritt Ingrid Rademacher. Betroffen sind von dem neuen Unterhaltsrecht Väter und Mütter, die vor einer Scheidung für die Kindererziehung zu Hause blieben. Ist das Kind über drei Jahre alt, müssen sie arbeiten gehen und bekommen keinen Unterhalt mehr vom Ex-Partner. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kinder auch fremdbetreut werden können.
Einzige Ausnahme: Vater oder Mutter können einen konkreten Betreuungsbedarf nachweisen. Etwa, weil kein Kindergartenplatz frei ist, der nächste Kindergarten zu weit weg liegt, Großeltern oder Bekannte als Alternative nicht einspringen können. Kommt das Kind später in die Grundschule, ändert sich der Betreuungsbedarf wieder. „Es gibt keine Beständigkeit“, kritisiert Hartung. Für den Rechtsanwalt geht das Gesetz auch an der Lebenswirklichkeit vorbei. „Es ist ja graue Theorie, dass alle Alleinerziehenden nach der Trennung sofort einen Job finden und genug Geld verdienen können“, sagt Hartung. Wer nach der Scheidung keine Beschäftigung findet und zuvor nicht gearbeitet, sondern die Kinder betreut hat, muss Hartz-IV beantragen. Und im Zweifel auch an allen Maßnahmen der Arge teilnehmen. So wie Ingrid Rademann.
Die 46-Jährige möchte sogar wieder arbeiten und bewirbt sich regelmäßig. „Ich will ja auch ein Vorbild für mein Kind sein. Aber in meinem Alter, als Alleinerziehende und nachdem ich so lange aus dem Beruf raus bin, ist es schwer, eine Stelle zu finden.“ Eine Wahl hat sie aber nicht. Jetzt muss die Alleinerziehende, die seit einem Herzinfarkt starke Medikamente nimmt, voll durchstarten: Von acht Uhr morgens bis 16 Uhr hat die Arge sie für ein halbes Jahr einer Maßnahme zugeteilt.
Sie und ihr Rechtsanwalt wollen gegen das Unterhalts-Urteil in Berufung gehen. „Schon aus Prinzip. Denn ansonsten bedeutet das neue Unterhaltsrecht, dass alle Väter und Mütter, die sich in der Ehe nur um die Kindererziehung gekümmert haben, bei einer Scheidung sofort an der Armutsgrenze leben“, meint Ingrid Rademann.
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