Mönchengladbach: Nachbar klagt gegen Sex-Studio
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 31.10.2008Mönchengladbach (RPO). Weil neben seinem Wohnhaus an der Kohrstraße ein Bordellbetrieb aufmachte, zog ein Pensionär gegen die Stadt vor Gericht. In dem Mischgebiet ist Prostitution erlaubt – aber nur, wenn die Damen dort auch wohnen.
Die Botschaft war eindeutig; „Haben Sie Lust, Stunden in einem echten SM-Studio zu verbringen?“ So warb der Besitzer eines Wohnhauses in Rheydt-Geistenbeck. Der Mann vermietete Räume im Obergeschoss an erotische Dienstleisterinnen der besonderen Art.
Doch mit diesem bordellartigen Betrieb war der Nachbar keineswegs einverstanden. Der Pensionär verklagt den Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach. Er verlangt die Aufhebung der Baugenehmigung, die der Unternehmer im Nachbarhaus an der Kohrstraße im Juli 2007 von der Stadt erhalten hatte.
Häuser in enger Nachbarschaft
Das Gewerbe
Die Szene Immer mehr Frauen gehen der Prostitution in normalen Wohnungen nach. Ihre Zahl ist in Mönchengladbach gestiegen, es gibt mehr Schwarzarbeit.
Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst kümmert sich, wenn das Gewerbe verbotenerweise in Wohngebieten betrieben wird, die Frauen schwarz arbeiten, keine Sozialversicherung oder Steuern zahlen.
Am Donnerstag wurde der Streitfall vor der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf verhandelt. Der Kläger ließ sich durch seinen Anwalt Thomas Müting vertreten. Der machte im Gerichtssaal unmissverständlich klar, dass sein Mandant die Aufhebung der Baugenehmigung und die Schließung des Etablissements verlangt.
Die beiden Häuser liegen in enger Nachbarschaft. Es gibt einen gemeinsamen Weg, der zum „Studio“ in der ersten Etage des Nachbarhauses führt. Im Sommer auf der Terrasse könne der Kläger Gespräche aus dem benachbarten Dachfestern mitbekommen, „die er bestimmt nicht hören wolle“, machte Müting klar.
Richtig verständlich wurde das erst, als die „Spezialitäten“ der erotischen Dienstleistungen im Gerichtssaal bekannt wurden. Da war unter anderem von Rohrstock-Erziehung und Rollenspielen die Rede. Die Verfahrensbeteiligten sahen auf Fotos die Einrichtung eines Zimmers, in dem auch Ketten und Streckbank nicht fehlen.
Laut Baugenehmigung dürfe er das Haus gewerblich nutzen, erklärte der Besitzer gestern. Im Erdgeschoss betreibe er einen Internethandel mit SM-Artikeln. Die Räume im Obergeschoss habe er an die Dienstleisterinnen vermietet. Allerdings habe eine Betreiberin vor kurzem gekündigt. Und dabei habe er doch 50.000 Euro in das Gewerbe investiert.
Der Kammervorsitzende Dr. Gerd-Ulrich Kapteina machte dem Investor unmissverständlich klar, dass das Oberverwaltungsgericht „bordellartige Betriebe im Mischgebiet“ , wie es in Geistenbeck existiert, für unzulässig erklärt hat. „Das älteste Gewerbe der Welt gehört ins Gewerbegebiet“, so der Vorsitzende.
Bei Wohnprostitution, wenn die Betreiberinnen also im Haus wohnen, in dem sie arbeiten, sei der Fall anders. Dr. Kapteina empfahl dem Vertreter der Stadt Mönchengladbach die Baugenehmigung entsprechend abzuändern. Doch der Anwalt des Klägers forderte erneut ein generelles Verbot des Gewerbes im Nachbarhaus. Das Gericht will über den Fall am 20. November entscheiden.
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