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Mönchengladbach: Nachtgebet ohne Genehmigung

VON GABI PETERS UND JAN DREBES - zuletzt aktualisiert: 07.09.2010

Mönchengladbach (RPO). Der Verein Einladung zum Paradies hat die Stadt erneut verklagt. Streitpunkt ist die versiegelte Moschee. Für die Nachtgebete auf dem Markt gab es keine Genehmigung. Die Polizei nahm einen Sprecher der Bürgerinitiative fest.

Hintergrund der Durchsuchungen ist auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Braunschweiger/Mönchengladbacher Verein "Einladung zum Paradies".  Foto: RP, Ilgner
Hintergrund der Durchsuchungen ist auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Braunschweiger/Mönchengladbacher Verein "Einladung zum Paradies". Foto: RP, Ilgner

Es gab keine Erlaubnis für die nächtlichen Gebete auf dem Eickener Markt, zu dem der umstrittene islamische Verein "Einladung zum Paradies" (EZP) aufgerufen hatte. Das erklärte gestern der Leiter der städtischen Pressestelle Wolfgang Speen. Sowohl Freitag und Samstag als auch Sonntag hatten sich Männer in langen Gewändern jeweils um 22 Uhr mit ihren Gebetsteppichen unter freiem Himmel getroffen.

Im Visier von Sicherheitsexperten

Grund für die Gebete der EZP-Anhänger auf dem Marktplatz ist die geschlossene Moschee an der Eickener Straße. Die Stadt hatte ein Nutzungsverbot ausgesprochen, das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf mittlerweile bekräftigt wurde. So lange der Verein, der seit Jahren im Visier der Verfassungsschützer steht und in Eicken eine Islamschule einrichten will, seine Gebetsräume nicht nutzen kann, will er nun auf die Straße gehen.

Als sich am vergangenen Sonntag ein Sprecher der Bürgerinitiative bei der Polizei über die öffentlichen, nicht genehmigten Gebete beschwerte, wurde er vorläufig festgenommen. Wie Polizeisprecher Peter Spiertz gestern mitteilte, sei diese Maßnahme notwendig geworden, weil der Mann nicht bereit gewesen sei, seine Personalien anzugeben. Die Polizei sei am Wochenende noch davon ausgegangen, dass EZP eine Genehmigung für die Gebete habe. Da es sich dabei um keine öffentliche Kundgebung handle, sei nicht die Polizei, sondern die Stadt zuständig. "Ja, das ist richtig", bekräftigt Speen, "aber die dafür benötigten Sondergenehmigungen sind erst gestern beantragt worden." Angemeldet war lediglich die Veranstaltung am Freitagnachmittag auf dem Eickener Markt. Bis Donnerstag will EPZ weiter jede Nacht auf dem Eickener Markt beten. Laut Stadtsprecher Dirk Rütten waren die Anträge am Abend noch nicht genehmigt, weil noch formale Angaben fehlten.

Der Verein "Einladung zum Paradies" hat unterdessen die Stadt erneut verklagt. Diesmal geht es um die Versiegelung des vorderen Gebäudeteils an der Eickener Straße, in dem sich die Gebetsräume befinden.

Die EZP-Anhänger gehen weiter in die Offensive. In einem neuen Internetvideo ruft der deutsche Prediger Pierre Vogel Muslime zu einem weiteren öffentlichen Freitagsgebet auf dem Eickener Markt am Freitag um 14.15 Uhr auf. Außerdem will EZP Ende der Woche das Fastenbrechen in der Fußballhalle an der Lürriper Straße groß feiern.

Die Festnahme und die nicht genehmigten Nachtgebete waren gestern Abend Thema bei der Montagsdemonstration der Bürgerinitiative. Wie ihr Sprecher Wilfried Schultz mitteilte, habe die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, weil er keine Ausweispapiere bei sich hatte. Die Bürger sind empört. Das Vertrauen in die Behörden sei nachhaltig erschüttert worden. Schließlich hätten sie sich bei ihren Protesten an alle rechtlichen Vorgaben gehalten.

Für die meisten Eickener sind die Nachtgebete auf dem Marktplatz reine Provokation. "Die hoffen wohl, dass die Situation eskaliert, sie sich in der vorhergesagten Opferrolle wiederfinden und dadurch dann noch mehr Extreme angelockt werden", sagte Petra Lenzen. Auch andere Bürger fragen sich, warum die EZP-Anhänger nicht in anderen Moscheen beten.

Quelle: RP

 
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