Mönchengladbach: NVV ersetzt zu große Wasserzähler
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 24.04.2010Mönchengladbach (RPO). Wenn es darum geht, Gebühren zu senken, können Kunden von ihren Wasserversorgern den Einbau modernster Technik verlangen. Das heißt: Überdimensionierte Wasserzähler sind nicht zulässig. Das geht auf jeden Fall aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Mittwoch hervor. Auch in Mönchengladbach sind noch Tausende Wasserzähler in Ein- und Mehrfamilienhäuser eingebaut, die nach heutigem Stand der Technik zu groß sind. Das hatte zu Protesten und Beschwerden geführt.
Trotzdem wurde bei der NVV das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs gelassen aufgenommen. Sprecher Helmut Marmann: "Eigentlich haben wir dem Urteil schon vorgegriffen, in dem wir rückwirkend zum 1. Oktober 2009 die Grundgebühr für überdimensionierte Wasserzähler gesenkt haben." Außerdem sei die NVV dabei, zu große Wasseruhren auszutauschen. "Das können wir aber nur sukzessive machen, weil die Kapazität für den Austausch der Wasseruhren begrenzt ist."
Nach einer Empfehlung der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches aus dem Jahr 2003 sollen Zähler mit der Bezeichnung QN 6 nur in Mehrfamilienhäusern ab 31 Wohneinheiten eingesetzt werden. In Mönchengladbach haben aber auch Besitzer von Einfamilienhäusern genau diese Wasseruhr im Keller. Laut Detlef Pouille, Dozent für die Meisterausbildung Sanitär und Heizung bei der Handwerkskammer Düsseldorf, ist auch der QN 2,5 noch zu groß für ein Einfamilienhaus. Er ist überzeugt davon, dass es in Kürze neue Vorschriften für die Größe der Wasseruhren gibt. Danach könne man sogar ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 50 Wohneinheiten an einen QN 2,5 anschließen. Pouille: "Mit einem QN 10 wird man 925 Familien versorgen können, also im Prinzip ganz Wickrathberg."
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