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Mönchengladbach: NVV muss Gaspreis erklären

VON CAROLA SIEDENTOP - zuletzt aktualisiert: 23.04.2008

Mönchengladbach (RPO). Wilhelm Gingter war gegen den Energieversorger vor Gericht gezogen, weil er die Gaspreise für zu hoch hält. Am Dienstag traf das Amtsgericht eine Entscheidung: Die NVV muss darlegen, warum die Preiserhöhung nötig ist.

Streitpunkt Gaspreise: Weist der Versorger nach, dass er nur den Anstieg der Bezugskosten weitergibt, ist die Preisanhebung rechtens.  Foto: RPO
Streitpunkt Gaspreise: Weist der Versorger nach, dass er nur den Anstieg der Bezugskosten weitergibt, ist die Preisanhebung rechtens. Foto: RPO

Wilhelm Gingter hat sich gestern um Punkt 11 Uhr über die Entscheidung des Richters informiert. Auch wenn es kein abschließendes Urteil gab, war er über den „verbraucherfreundlichen“ Beschluss sehr zufrieden. Nach dem gestrigen Beschluss des Amstgerichts in Rheydt muss die NVV nun den Beweis antreten, dass sie lediglich die höheren Bezugskosten für Gas, also quasi den Einkaufspreis, an die Verbraucher weitergegeben hat. Der Fernmeldeingenieur hatte das bei der Gaspreiserhöhung im Oktober 2004 bezweifelt. Und sich auf eine lange Auseinandersetzung mit dem Unternehmen eingelassen. Nach dem gestrigen Beschluss muss der Versorger auch darlegen, ob die gestiegenen Bezugskosten nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen hätten ausgeglichen werden können. Der NVV macht das keine Sorgen. „Wir sind auf der sicheren Seite“, sagte Pressesprecher Helmut Marmann.

Info

Der Gastarif

NEWgas Im Frühjahr 2007 warb die NVV mit dem neuen, günstigeren Gastarif. Wer ihn unterschrieben hat, hat sich mit der Preispolitik der NVV einverstanden erklärt. Bei späteren Steigerungen könne sich der Kunde nicht mehr gegen „unbillige“ (nicht angemessene) Tarife juristisch zur Wehr setzen.

Preise Im Januar stieg der Gaspreis um 0,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Rund 800 legten Widerspruch ein

Ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Juni 2007 war auch für die Entscheidung des Mönchengladbacher Richters eine wichtige Grundlage: Der BGH entschied, dass Verbraucher künftig nur eingeschränkt die „Billigkeit“ der Gaspreise überprüfen lassen können. Der Anbieter muss nicht seine gesamte Kalkulation offenlegen. Weist der Versorger nach, dass er nur den Anstieg der Bezugskosten weitergibt, ist die Anhebung der Gaspreise rechtens, so die Richter.

Wilhelm Gingter hatte gegen die Gaspreiserhöhung Widerspruch eingelegt, weil er sie nicht für gerechtfertigt hielt: „Die Gaspreise am Markt sind weniger stark gestiegen als die Preise, die der Endverbraucher zahlen muss“, erklärt der 57-Jährige. Gingter zog die Differenz – rund 25 Prozent – von seinen Gasrechnungen einfach ab. Rund 1200 Euro sind dadurch zusammengekommen. „Inzwischen habe ich den Anbieter aber gewechselt“, sagt er. So wie Gingter hatten rund 800 Mönchengladbacher NVV-Kunden Widerspruch eingelegt.

Der 57-Jährige ist nun in seinem Kampf gegen die Gaspreise zumindest einen Schritt weiter: „Bislang hat sich die NVV gesträubt, die Preisgestaltung offenzulegen“, sagt er. Am 5. Juni ist der nächste Termin, bei dem die NVV Rede und Antwort stehen muss. Die sieht dem Termin gelassen entgegen. „Wir haben immer gesagt, dass wir einzig und allein die Bezugskostensteigerung an die Kunden weitergegeben haben. Und diesen Beweis werden wir nun erbringen“, sagte Marmann. Der Versorger war der Meinung, dass der Prozess gestern schon mit einem Urteil enden wird. Doch das verzögert sich nun. „Wir erwarten dennoch, dass das Verfahren eingestellt wird“, erklärt Marmann. Dann will der Versorger im üblichen Mahnverfahren das Geld zurückholen, das Wilhelm Gingter eingezogen hatte.

Quelle: RP

 
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