Mönchengladbach: Opfer belastet "Kinderfreund" eindeutig
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 06.10.2009Mönchengladbach (RPO). Im Jugendkammer-Prozess, in dem sich ein Viersener (58) wegen sexuellen Missbrauchs an vier Kindern verantworten muss, sollten gestern dessen Söhne aussagen. Doch die 18 und 22 Jahre alten Schüler, die zur Tatzeit mit in der Wohnung des Vaters lebten, machten gestern von ihrem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch.
"Es ist zu unangenehm", murmelte der 18-Jährige verlegen und entlockte dem Angeklagten ein dankbares Lächeln.
Der Mann mit der Halbglatze soll sich laut Anklage an den fünf, sieben, elf und zwölf Jahre alten Mädchen vergangen haben, gab aber bis jetzt nur einen Fall halbherzig zu. Er habe die Kinder gern gehabt, aber ein sexuelle Interesse, nein das habe nicht bestanden. Doch eine Elfjährige hatte den Angeklagten, der sich bei den Müttern der Opfer als "Beschützer von Kindern" angepriesen hatte, in ihrer Zeugenaussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit massiv belastet. Eine Diplom-Psychologin attestierte dem Mädchen gestern Aussagetüchtigkeit und -zuverlässigkeit. Sachlich und völlig glaubwürdig habe das Kind wiederholt, was sie bereits vor Gericht ausgesagt und zuvor der Mutter anvertraut habe. So soll sich der Angeklagte vor der Elfjährigen und deren Freundin(12) selbst befriedigt haben. Außerdem soll er die beiden Mädchen abwechselnd zu Oralverkehr veranlasst und ihnen verstörende Kinderpornos gezeigt haben. In diesen Situationen versuchte die Elfjährige den Übergriffen des Mannes auszuweichen oder ihn abzulenken. Sie habe den Angeklagten in dessen Wohnung besucht, "weil ich dort mit anderen Kindern spielen konnte, weil es Geschenke gab und weil wir immer an den PC konnten", hatte sich das kindliche Opfer der Diplom-Psychologin anvertraut. Als die Mütter den "hilfsbereiten Nachbarn" anzeigten und er sich von den Kindern fern halten sollte, habe der 58-Jährige gedroht, "gegen einen Baum zu fahren". Die Aussage der Elfjährigen sei absolut stimmig und konstant gewesen, so das Ergebnis des Glaubwürdigkeitsgutachtens.
Auch die zwölfjährige Freundin hatte der Sachverständigen ähnliche Übergriffe des Vierseners geschildert, war aber dabei mit Widersprüchen und einer gewissen Belastungstendenz aufgefallen.
Auch einer Siebenjährigen, die der Viersener ebenfalls missbraucht haben soll, hatte eine Diplom-Psychologin Glaubwürdigkeit attestiert. Bei der Polizei hatte dieses Opfer den Angeklagten belastet. Er habe sie im Intimbereich angefasst. Allerdings konnte sich die Siebenjährige im Gerichtssaal daran nicht mehr erinnern.
Ob der Angeklagte strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, soll heute ein psychiatrischer Gutachter klären.
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