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Mönchengladbach: Opfer: Er riss mir die Kette vom Hals

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 01.04.2009

Mönchengladbach (RPO). Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Körperverletzung und Sachbeschädigung hat die Erste Jugendkammer gestern einen Asylbewerber (31) aus Jüchen zu elf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Ladendiebstähle hatte der Angeklagte, der 2001 aus dem Iran in die Bundesrepublik gekommen war, ohne weiteres zugegeben. Den dreisten Angriff auf eine Schülerin(15) am 8. November 2007 hatte der 31-Jährige allerdings bestritten. "Das war ganz anders", ließ der bereits von Abschiebung bedrohte Mann gestern durch einen Dolmetscher erklären. Doch das Opfer, ein 15-jähriges kindlich wirkendes Mädchen aus Hochneukirch, belastete den Mann auf der Anklagebank überzeugend:. "Der war mir bereits ein paar Wochen zuvor aufgefallen. Er lungerte am Bahnhof von Grevenbroich herum."

Der Mann sei "sturzbetrunken" gewesen und habe ihr sexuelle Angebote gemacht. "Vor ihm hatte ich Angst", so die 15-Jährige, die an dem Novembertag auf dem Heimweg war. Der Angeklagte habe sie verfolgt und schließlich überholt. Dann habe er sie geschubst, ihr die Kette vom Hals gerissen und sie zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, erinnerte sich das Opfer . "Die Kette hat er sofort in eine Wiese geworfen, ich hab sie nicht wieder gefunden", erklärte die Schülerin traurig. Die verängstigtte Heimbewohnerin informierte damals sofort ihre Betreuerinnen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger erklärte den Angeklagten gestern strafrechtlich für voll verantwortlich. Vor dem Prozess hatte sich der 31-Jährige über Stimmen beklagt, die ihn verfolgen würden. Doch die Untersuchung in einer Klinik ergab keinen Hinweis darauf, dass der Iraner an einer Psychose leiden könnte. Von Wahrnehmungsstörungen könne keine Rede sein, so der Gutachter. Bestätigt wurden damals lediglich Cannabis-und Alkoholmissbrauch des 31-Jährigen.

Auch die Bewährungshelferin erklärte dessen Alkoholkonsum als "nicht zu knapp". Der 31-Jährige war nämlich nach mehreren Verurteilungen auch noch als Bewährungsversager aufgefallen. Außerdem wurde gestern bekannt, dass der Iraner seit Juni 2008 zur Ausreise verpflichtet ist. Aber der Mann hat keinen Pass. Und ohne Pass nimmt ihn der Iran nicht zurück. Da staunten nicht nur die Zuhörer. im Gerichtssaal.

Quelle: RP

 
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