Mönchengladbach: Opfer starb nach 37 Messerstichen
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 05.09.2009Mönchengladbach (RPO). Am Nachmittag des 6. Februar erschien ein verstörter Mann bei der Polizei und gab sich als Täter zu erkennen. Er habe gerade seine Frau getötet. Seit gestern muss sich der Mann (38), den die Polizeibeamten damals festnahmen, wegen Totschlags vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht verantworten. Der Angeklagte, der aus dem Irak stammt, soll im Februar seine Lebensgefährtin mit 37 Messerstichen in Kopf, Hals, Brust und Rücken getötet haben. Davon ist die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft überzeugt.
Der Angeklagte schweigt
Ein Motiv für das schreckliche Verbrechen ist bis jetzt nicht bekannt. Der 38-Jährige, der offenbar unter falschem Namen und unangemeldet in Mönchengladbach mit dem Opfer zusammen gelebt hat, machte gestern nach Bekanntgabe der Anklage von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Für den nächsten Prozesstermin wurde allerdings eine Erklärung des Angeklagten angekündigt.
Bei der Polizei hatte der Mann offenbar Angaben zum Lebenslauf und auch zur Tat gemacht. Er habe 1998 seine Heimat verlassen. Vor vier Jahren sei er in Belgien gelandet. Dann habe er das Opfer, eine geschiedene Irakerin und Mutter von zwei Kindern kennengelernt. In den letzten Monaten vor dem Verbrechen soll er sich ständig in Mönchengladbach aufgehalten haben. Am 6. Februar soll der 38-Jährige die Frau, die im Wohnzimmer vor dem Fernsehgerät saß, unvermittelt mit einem Messer angegriffen haben, so das Ermittlungsergebnis. Danach soll die verletzte Frau versucht haben zu fliehen. Der Mann habe nicht von ihr abgelassen und sie in den Rücken gestochen, bis die Klinge des Messers abbrach. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Danach soll der Iraker aus der Küche ein zweites Messer geholt und erneut auf die inzwischen schwer verletzte Frau eingestochen haben, bis sie tot war.
Daraufhin soll der Mann – in frischer Kleidung – die Wohnung verlassen und im Fahrzeug des Opfers davongefahren sein und sich später der Polizei gestellt haben. In den polizeilichen Vernehmungen soll der Angeklagte das Tatgeschehen geschildert haben, ohne einen Anlass oder ein Motiv für sein Verhalten zu nennen. Ein verbaler Streit soll es möglicherweise gewesen sein, der den Täter ausrasten ließ.
Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Das Schwurgericht hat 21 Zeugen und vier Sachverständige geladen, um das rätselhafte Verbrechen aufzuklären.
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