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Mönchengladbach: Polizist ließ sich bestechen

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 17.01.2009

Mönchengladbach (RPO). Wegen Bestechung eines Gladbacher Autobahnpolizisten stehen seit gestern zwei Ex-Geschäftsführer eines Inkasso-Büros vor Gericht. Die Männer sollen Zuträger des Bundesnachrichtendienstes (BND) gewesen sein.

Viele Polizisten sehen sich mit außergewöhnlichen Belastungen konfrontiert.  Foto: Julian Omonsky
Viele Polizisten sehen sich mit außergewöhnlichen Belastungen konfrontiert. Foto: Julian Omonsky

Der Bestochene, ein Beamter der Mönchengladbacher Autobahnpolizei (46), ist bereits zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Gestern gab es ein Nachspiel für die beiden Mitangeklagten, einen Landwirt aus Hambühren (47) und einen Kaufmann aus Essen (46). Zur Tatzeit (2004) waren die beiden als Geschäftsführer eines Inkasso-Unternehmens in Salzburg tätig. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Polizeibeamten in 47 Fällen gewerbsmäßig bestochen zu haben.

BND enthob von Schweigepflicht

Der Beamte überprüfte im polizeilichen Informationssystem Daten von säumigen Schuldnern. Die ebenfalls angeklagten Auftraggeber bezahlten den Mönchengladbacher für die illegalen Recherchen. Der wurde bestraft und suspendiert. Wegen des möglichen geheimdienstlichen Hintergrundes war der Prozessbeginn gestern von massiven Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Nach einem Medienbericht wurde bekannt, dass die früheren Detektei-Besitzer für den BND tätig gewesen sein sollen. Die beiden Angeklagten, deren Inkasso-Unternehmen inzwischen in Konkurs gegangen ist, widersprachen nicht. Bereits im Vorfeld forderten die Anwälte der Männer eine Verfahrenseinstellung: "Aus außerstrafrechtlichen Gründen seien die Mandanten gehindert, sich umfassend zu verteidigen". Die Staatsanwaltschaft lehnte ab.

Info

Strafen

Bestechlichkeit Ein Amtsträger, der einen Vorteil annimmt, und dadurch seine Dienstpflichten verletzt, wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Bestechung Wer einem Amtsträger einen Vorteil gewährt, wird mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Den gestrigen Antrag der Verteidiger, aus dem gleichen Grund unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln, wies das Schöffengericht zurück. Denn gestern wurde bekannt gegeben, dass der BND die Angeklagten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.

Trotzdem schwiegen die Angeklagten. Dagegen verlas der Staatsanwalt eine Stunde lang die umfangreiche Anklageschrift. Der bereits verurteilte Polizist, der aus gesundheitlichen Gründen seit September 2003 nur noch zu 50 Prozent im Dienst war, hatte in einer Zeitungsanzeige eine Nebentätigkeit gesucht. Die Inkasso-Betreiber meldeten sich. Der 46-Jährige sollte Daten von Schuldnern ermitteln und dabei Informationen aus polizeilichen Systemen besorgen. Dass das illegal ist, wussten die Beteiligten offenbar.

Dass der Polizist den Neben-Job ernst nahm, wurde den Zuhörern gestern schnell klar. Denn der 46-Jährige gab an seine Auftraggeber Informationen weiter wie "Der Mann ist als Drogenkonsument bekannt, die Ehefrau fährt einen blauen VW", "der Mann ist gewalttätig" oder "mit seiner Kriminalakte kann man eine ganze Wohnung tapezieren". Für jede Recherche erhielt er 30 Euro. Der Prozess wird fortgesetzt. Dann wird auch der verurteilte Polizist noch einmal aussagen müssen.

Quelle: RP

 
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