Mönchengladbach Prozess: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Mönchengladbach · Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts hat einen 37-jährigen Mönchengladbacher am Freitag vom Vorwurf der Vergewaltigung und Freiheitsberaubung auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Angeklagte könnte der Täter gewesen sein. Aber die Aussage der Ex-Freundin, die den Lkw-Fahrer angezeigt und beschuldigt hatte, habe zu viele Widersprüche enthalten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn die Vorwürfe bestritten und beteuert, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Das Messer, mit dem er die Ex-Freundin bedroht haben soll, gehöre ihm nicht.

Dagegen hatte die Staatsanwältin für den Angeklagten eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert und war dabei noch einmal auf den Fall eingegangen. Die Ex-Freundin habe in einer stundenlangen Zeugenaussage glaubhaft geschildert, dass der Gladbacher sie am Abend des 11. Februar vergangenen Jahres unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, dort eingesperrt, mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe.

Am nächsten Tag habe sich die junge Frau ihrem Arbeitgeber in Essen anvertraut und sei mit ihm zusammen zur Polizei gegangen. Zum Kerngeschehen habe die Ex-Freundin immer konstant ausgesagt, so das Plädoyer der Staatsanwältin. Der Lkw-Fahrer soll nach der Tat Reue gezeigt und gesagt haben: "Was habe ich nur gemacht", hatte sich die Ex-Partnerin im Gerichtssaal erinnert.

Am Ende schilderte der Verteidiger Oliver Wintz den Fall aus seiner Sicht und forderte mit Erfolg Freispruch für seinen Mandanten. Schließlich sei der Vorwurf der Vergewaltigung auch durch ein ärztliches Gutachten nicht nachzuweisen gewesen.

Im Übrigen ging Wintz auf mehrere Widersprüche in den Aussagen der Frau bei der Polizei und jetzt im Prozess vor Gericht ein. So soll der Angeklagte während der Tat zu ihr gesagt haben: "Ich hab mir jetzt das von dir geholt, was ich von dir nie bekommen hab" (Das bezog sich wohl auf eine von ihr unerwünschte Sexualpraktik). Doch bei der Polizei habe sie sich an diesen Ausspruch nicht erinnert.

Auch habe sie zunächst erklärt, das Messer abgewischt zu haben, später bestritt sie das. Tatsächlich gab es am Messer keine Spuren. Das Gericht verkündete zum Schluss den Freispruch.

(RP/ac)
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