Mönchengladbach: Prozess: Mutter droht im Jugendamt mit Messer
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 07.07.2009Mönchengladbach (RPO). Den Tag wird die Mitarbeiterin (49) des Mönchengladbacher Jugendamtes wohl nie vergessen: Am 14. Januar stürmte eine junge Frau in ihr Büro, schrie und zog ein großes Fleischermesser aus der Tasche.
Während die Angreiferin immer wieder fragte, warum man ihr die Kinder genommen habe, drückte sie die Klinge an Hals und Bauch der Sozialpädagogin. Die körperlichen Verletzungen waren nicht groß, die seelischen Wunden umso mehr. Sieben Wochen war sie nach dem Vorfall krank geschrieben. "Ich war traumatisiert", sagte sie im Gerichtssaal.
Die Angreiferin, eine 26-jährige Mutter von neunjährigen Zwillingen, musste sich gestern wegen zahlreicher Körperverletzungen vor dem Landgericht verantworten. Unter anderem soll sie Polizeibeamte und ihre Eltern angegriffen haben. Zeugen berichteten, dass die junge Frau regelrecht ausgerastet sei. Zwölfmal wurde sie in die Landesklinik eingewiesen. Der Grund ihrer Wutanfälle: "Es hatte immer etwas mit ihren Kindern zu tun", berichtete ein Polizeibeamter, der die junge Mutter von zahlreichen Einsätzen her kannte.
Sie war 16 Jahre alt, als die Zwillinge geboren wurden. Über den damaligen Freund der Angeklagten, dem Vater der Kinder, war die Familie gar nicht glücklich. "Sie hat mit den falschen Leuten verkehrt, und er war der Anführer", sagte der Vater der 22-Jährigen aus. Zunächst sei die junge Mutter sehr liebevoll mit ihren Kindern umgegangen. Doch irgendwann habe sie sich überfordert gefühlt. Von sich aus ging sie zum Jugendamt. "Ich wollte für ein halbes Jahr Hilfe, aber dann haben sie mir die Kinder auch nach drei Jahren nicht wiedergegeben", berichtete sie.
Die Zwillinge kamen zu den Großeltern, weil die Mutter immer wieder mit psychischen Problemen zu tun hatte. Als ihr das Sorgerecht genommen wurde, "war ich so wütend, dass ich mir das Messer nahm. Wenn die Frau meine Kinder nimmt, dann wollte ich ihre Gedärme nehmen", schilderte die Angeklagte, die völlig ruhig wirkte. Gutachter bescheinigten der jungen Frau eine Psychose und eine Persönlichkeitsstörung. Sicher sei sie vermindert schuldfähig, wahrscheinlich sogar schuldunfähig.
So lautete das Urteil Freispruch. Allerdings ordneten die Richter eine Unterbringung in der Psychiatrie an. Seit Januar befindet sich die junge Frau in der Landesklinik Bedburg-Hau. Ihre Behandlung abzubrechen – da waren sich Staatsanwalt, Richter und Gutachter einig – wäre grob fahrlässig. Wie der Verteidiger erklärte, wolle auch seine Mandantin alles daran setzen, irgendwann wieder ein normales Leben zu führen, um für sich ihre Kinder sorgen zu können. Immerhin bescheinigten ihr die Psychologen, dass sie auf einem guten Weg sei.
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