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Mönchengladbach: Prozess um Hooligan-Randale

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 14.01.2010

Mönchengladbach (RPO). Um die Randale zwischen englischen und deutschen Fußballfans im vergangenen Sommer geht es bei einem Prozess im Amtsgericht. Einem Angeklagten (29) wirft der Staatsanwalt vor, sich am 25. Juli vergangenen Jahres am Massen-Krawall zwischen Gladbacher und englischen Fußballfans tatkräftig beteiligt zu haben.

 Es war nach dem Freundschaftsspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und den Bolton Wanderers aus England, als die Hooligans, von der Polizei als Problemfans bezeichnet, am Alten Markt aufeinander trafen. Dabei flogen Gläser, Stühle und Tische durch die Luft.

Der Angeklagte sagt nichts

Daran und außerdem mit einem Fußtritt soll sich der 29-jährige Mönchengladbacher beteiligt haben. Anschließend erhielt der gelernte Maurer wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung einen Strafbefehl. Eine Geldstrafe von 3200 Euro soll der Angeklagte zahlen. Dagegen hatte der 29-Jährige Einspruch eingelegt. Deshalb musste sich gestern das Amtsgericht mit dem Fall befassen.

Mit einem einzigen Satz machte der nicht vorbestrafte Angeklagte von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch: "Ich will keine Angaben machen". Deshalb mussten sich anschließend die Polizeibeamten, die an dem damaligen Einsatz beteiligt waren, die Aufnahmen der Videokamera vom Alten Markt ansehen. Das war allerdings nicht sehr aufschlussreich, was offenbar etwas mit der Qualität der Videoaufnahme zu tun hatte.

Ein Polizist, seit zehn Jahren als Fanbeamter tätig, erinnerte sich an das Getümmel, als damals etwa 20 englische Fans auf etwa 40 bis 50 Gladbacher Fans trafen. Vergeblich hatte der Beamte die Problemfans aufgefordert: "Lasst das, geht in eure Kneipen." Auf den Videos erkannte der Beamte den Angeklagten nicht: "Ich kann ihn nicht sicher identifizieren. Aber aus der Fanszene ist er mir bekannt." Bei dieser Bemerkung konnte der Angeklagte nicht verhindern, dass ihm die Röte ins Gesicht schoss. Am Ende beschloss das Gericht, den Prozess mit weiteren Zeugen fortzusetzen.

Quelle: RP

 
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