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Mönchengladbach: Räubern eine Wohnung zur Verfügung gestellt

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 28.01.2012

Mönchengladbach (RP). Zu Beginn des Prozesses vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht zeigte sich der Angeklagte (29) nicht gerade geständnisbereit. Tatsächlich warf der Staatsanwalt dem vorbestraften Dülkener Beihilfe zum schweren Raub und illegalen Drogenbesitz vor.

Erst als dem 29-Jährigen in einer Höchststrafenvereinbarung zugesichert wurde, dass er mit einer Bewährungsstrafe unter zwei Jahren rechnen könne, ließ er sich von seinem Verteidiger beraten – und stimmte schließlich dem Vorschlag der Prozessbeteiligten zu.

Danach staunten die Zuhörer, als im Gerichtssaal die nicht gerade profihaft ausgeführte Tat bekannt wurde. Drei Jugendliche, die den Angeklagten kannten, überfielen am 10. Juni vergangenen Jahres in Dülken ein Spielcasino. Weil sich die Wohnung des 29 Jahre alten Hartz-IV-Empfängers nur 400 Meter vom Tatort entfernt befand, hatten die Räuber den Angeklagten gebeten, ihnen seine Wohnung als Unterschlupf zur Verfügung zu stellen. Die Jugendlichen erbeuteten damals etwa 400 Euro – hauptsächlich in Münzen.

Weil das Trio nach dem Überfall die schweren Münzen in Beuteln wegschleppen musste, war es wichtig, sich in der Nähe in Sicherheit bringen zu können. Der Gehilfe erhielt zur Belohnung ein bisschen Geld von der Beute. Die Räuber zogen bereits am nächsten Morgen los und gaben einen Teil des Geldes in einem Bordell aus. Die Reste der Beute verspielten sie in einer anderen Spielhalle. Die Jugendlichen hatten bei der Tat eine Gaspistole eingesetzt. Anschließend wurde das Trio fast ebenso schnell geschnappt, wie es das erbeutete Geld ausgegeben hatte. Wegen schweren Raubes wurden die Jugendlichen später zu Freiheitsstrafen von zwei bis zu drei Jahren verurteilt.

Den 29-Jährigen verurteilte das Mönchengladbacher Schöffengericht gestern wegen Beihilfe zum schweren Raub und wegen illegalen Drogenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte ein Bußgeld von 1000 Euro in Monatsraten von jeweils 30 Euro zahlen. Ein Bewährungshelfer wird den Dülkener in den nächsten vier Jahren begleiten. "Ein drogenfreies Leben" forderte der Richter in der Urteilsbegründung. Doch das muss der Bewährungsversager in Drogenscreenings nachweisen. "Wir werden keine Rechtsmittel einlegen", versprach der Verteidiger am Ende.

Quelle: RP

 
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