Mönchengladbach: Rechtspfleger soll erneut verurteilt werden
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 30.01.2010Mönchengladbach (RPO). Im Prozess vor der 6. Strafkammer ging es gestern erneut um den Betrugsfall eines Rechtspflegers (66), der zur Tatzeit (1996) noch am Viersener Amtsgericht tätig war. Der Schwalmtaler war im Mai 2006 vom Mönchengladbacher Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Beamte eine reiche Witwe, die inzwischen verstorben ist, mit einer gefälschten Urkunde betrogen. Die wegen Beihilfe und uneidlicher Falschaussage mitangeklagte Ehefrau (61) bekam damals eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Beide Angeklagte,, die vorm Amtsgericht empört ihre Unschuld beteuert hatten, legten gegen die Urteile Berufung ein.
Deshalb musste sich nunmehr die 6. Strafkammer mit dem Fall befassen. Die Anklage gegen den Rechtspfleger lautete auch diesmal: versuchter Prozessbetrug und Gebrauch einer gefälschten Urkunde. Der damals noch am Viersener Amtsgericht tätige Rechtspfleger beriet die reiche Witwe quasi als Vermögensverwalter. Als er bei einem Hausbau in eine Finanzierungslücke geriet, erhielt er von der 80-Jährigen ein zinsloses Darlehen von 20 000 Mark.
Im Februar 1997 ging die Darlehensgeberin vor Gericht. Sie forderte von ihm eine Restsumme von 16 500 Mark. Doch der Rechtspfleger lebte im Zivilprozess eine Rückzahlungsquittung über 20 000 Mark vor und beteuerte, die gesamte Summe vorzeitig zurückgezahlt zu haben. Aber nach mehreren Gutachten war klar, dass die Quittung durch Hinzufügen einer weiteren Null auf 20 000 Mark verfälscht worden war. Die mitangeklagte Ehefrau hatte den Anklagevorwurf ebenfalls bestritten.
Im Berufungsprozess hatte der Verteidiger gestern für seinen Mandanten erneut Freispruch gefordert. Die Kreditgeberin habe sich in Widersprüche verwickelt. Außerdem sei sein Mandant schon lange vom Dienst suspendiert worden. Die Ehefrau beteuerte erneut ihre Unschuld. Doch der Staatsanwalt hatte keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Für den Rechtspfleger forderte er eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Für die Ehefrau käme eine Verwarnung und eine Geldstrafe von 1000 Euro.
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