Mönchengladbach Schlägerei in Altstadt war vor Gericht nicht aufzuklären

Mönchengladbach · Vor einem Lokal in Mönchengladbachs Altstadt ist am 20. November ein Türsteher von einer Gruppe türkischstämmiger Jugendlicher zusammengeschlagen worden. Der 21-Jährige soll danach bewusstlos am Boden gelegen haben. Der Türsteher musste ins Krankenhaus gebracht werden.

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Foto: Raupold, Isabella

Gestern musste sich ein 38-jähriger Mann vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte soll sich damals an der Auseinandersetzung aus Wut beteiligt haben, weil er angeblich vom Türsteher nicht in die Diskothek gelassen worden sei.

Der 38-Jährige soll die Schläger angefeuert haben. Das bestritt der derart Beschuldigte gestern vehement. Tatsächlich habe er die Schläger aufgefordert, "keinen Mist zu machen" und beruhigend auf die Streithähne einzuwirken versucht.

Unterstützt wurde er dabei gestern von einem 32 Jahre alten Zeugen, mit dem er damals in der Altstadt unterwegs war. Auch der Zeuge hatte damals vor der Diskothek eine Rangelei beobachtet. Der Angeklagte habe aber nur schlichten wollen, erklärt der 32-Jährige. Plötzlich sei damals ein weiterer Türsteher aus einer Nebentür herausgekommen und habe dem Angeklagten Pfefferspray in die Augen gesprüht, sagte sich der Zeuge. Der Angeklagte sei doch gar nicht beteiligt gewesen, erklärte er aufgeregt weiter.

Schließlich hatte auch das Opfer den Angeklagten entlastet. Der habe sich keineswegs an der Prügelei beteiligt. Der 38-Jährige habe sich als Schlichter bemüht, hieß es in der Aussage des verletzten Türstehers. Allerdings hatte ein dritter Türsteher den Angeklagten belastet. Der sei doch kein Schlichter gewesen. Aber der Richter wertete das als "Aussage gegen Aussage" und verkündete am Ende für den Angeklagten "Freispruch auf Kosten der Staatskasse".

Der Fall einer üblichen Altstadt-Schlägerei sei nicht mehr zweifelsfrei aufzuklären, hieß es am Ende in der Urteilsbegründung.

(RP/rl)
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