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Mönchengladbach: Schlägerpaar verurteilt

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 12.01.2010 - 17:45

Mönchengladbach (RPO). Anderthalb Jahre Haft und eine Woche Jugendarrest. So lautet das Urteil für ein gewalttätiges junges Pärchen. Es hatte am 2. August an einer Bushaltestelle grundlos einen Rentner (55) und dessen Frau (52) zusammengeschlagen.

Jeder Platz im Zuschauerraum des Mönchengladbacher Jugendschöffengerichts war am Dienstag besetzt, als sich eine 20-jährige Frau und der Mitangeklagte (24) wegen Körperverletzung verantworten mussten. Dann verlas der Staatsanwalt die Anklage.

Da war von einer besonders brutalen gemeinschaftlichen Gewalttat die Rede, nach der sich das 55 Jahre alte Opfer mit einem zertrümmerten Gesicht in stationäre Behandlung begeben musste. Dessen Ehefrau erlitt dabei Prellungen.

Keine Entschuldigung

Die 20 Jahre alte Angeklagte trat mit ihrem Geständnis die Flucht nach vorn an. Sachlich und emotionslos schilderte die junge Frau mit der weißblonden Kurzhaarfrisur das Verbrechen im NVV-Express. Nach einer langen Nacht in der Altstadt mit viel Alkohol war das Pärchen in den NVV-Bus gestiegen.

Der 24-Jährige, der zurzeit eine einjährige Haftstrafe verbüßt, hatte am 2. August den Hafturlaub für die Party genutzt. Nach mehreren Flaschen Bier und etlichen Wodkas ging es ihm in der Tatnacht offenbar nicht so gut. „Deshalb wollten wir an der Neusser Straße zwei Haltestellen eher aussteigen”, erklärte die Mönchengladbacherin, die sich als Heranwachsende vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste.

Das Pärchen hatte sich an der Bustür hinter dem 55-jährigen Lürriper und dessen Frau postiert. Es sei ihr nicht schnell genug gegangen. Deshalb habe sie gerufen: „Beeil dich gefälligst, alter Sack”. Der Rentner habe sinngemäß geantwortet: „Ein alter Mann ist doch kein D-Zug.” Das hielt die junge Frau nicht zurück, sie schubste den Mann aus dem Bus und schlug ihn an der Haltestelle ins Gesicht.

Als die 52 Jahre alte Hausfrau empört eingriff, wandte sich die Angeklagte ihr zu und schlug sie ebenfalls. Inzwischen war der 24-jährige Hafturlauber dazu gekommen und trat mehrmals auf den Rentner ein, der inzwischen am Boden lag. „Wie von Sinnen hat der getreten”, hatte ein Augenzeuge, der damals mit seinem Hund Gassi ging, beobachtet.

Der Mitangeklagte, der offenbar ohne gemeinsamen Plan gehandelt hatte, konnte sich nicht mehr richtig an die Einzelheiten der Tat erinnern. „Das war wohl der Alkohol”, machte er geltend. Zu einer Entschuldigung hatte sich das gewalttätige Pärchen bis zum Prozess offensichtlich nicht aufraffen können.

Am Ende verurteilte das Jugendschöffengericht den erwachsenen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ­ ohne Bewährung. Dem Schmerzensgeldangebot des Verteidigers und der Forderung nach einer Bewährungsstrafe hatte die erfahrene Jugendrichterin Brigitte Hoffman nicht zugestimmt.

Die zur Tatzeit 19 Jahre alte Frau kam mit einer Verwarnung und einer Woche Jugendarrest davon. Außerdem muss sie 100 Stunden arbeiten und den Erlös von 700 Euro als Schmerzensgeld dem Opfer überweisen sowie an einem Antigewalt-Training teilnehmen.

Quelle: RP

 
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