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Mönchengladbach: Schonfrist für den Qualm

VON ANDREAS GRUHN - zuletzt aktualisiert: 17.12.2007

Mönchengladbach (RPO). Das Rauchverbot in Kneipen tritt verpflichtend erst am 1. Juli 2008 in Kraft. Die Zeit bis dahin soll als Testphase dienen, die Bestimmungen aus dem Ministerium umzusetzen. Doch Gladbachs Wirte denken nicht daran.

Väter, die früh mit dem Rauchen beginnen, haben überdurchschnittlich dicke Söhne. Foto: AFP, AFP

Monika Mühlen hatte eine Horror-Vorstellung: In ihrer Kneipe „Köpi“ dürfe ab dem 1. Januar nicht mehr geraucht werden. „Das wäre existenzbedrohend für mich“, sagt die Wirtin. „Das haben zwei Wirte in Gladbach schon mal versucht. Sie hatten 40 Prozent weniger Umsatz.“ Erst einmal kann sie beruhigt aufatmen. Denn das Nichtraucherschutzgesetz soll in Nordrhein-Westfalen für Gaststätten erst ab dem 1. Juli des kommenden Jahres vollends in Kraft treten. Über diesen Gesetzentwurf soll der Landtag in dieser Woche entscheiden. Konkret bedeutet das: Am 1. Januar beginnt eine Probezeit, wie das neue Gesetz umzusetzen ist.

Ende Januar erwartet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dann die Ausführungsbestimmungen aus dem Gesundheitsministerium. Die sollen bis zum Sommer umgesetzt werden, bis dahin haben die Wirte keine Strafe zu befürchten, wenn in ihrer Kneipe geraucht wird – Schonfrist für den Qualm.

Wenn die Ausführungsbestimmungen da sind, sollen die Gastronomen testen, wie sie die ab Juli umsetzen können. „Ich kann ihnen nur dazu raten, sich frühzeitig auf das Rauchverbot einzurichten“, sagt Andreas Graf, Kreisvorsitzender des Dehoga in Mönchengladbach und Geschäftsführer des „Best Western Crown Hotels“. „Aber einige werden es bis zum Stichtag darauf ankommen lassen.“

Auch wenn der Nichtraucherschutz ab Januar langsam erprobt werden müsste – viele Gastronomen in Gladbach denken nicht daran, vor dem 1. Juli das Rauchen in ihren Räumen zu verbieten. Aus Angst davor, die Gäste zu vergraulen und sie dem Konkurrenten in die Schankstube zu treiben, der das Rauchen noch gestattet. „Vorreiter werden eine schwierige Wettbewerbssituation haben“, fürchtet auch Uwe Schmitz, Inhaber des „Graefen und König“ am Alten Markt.

Das Best Western Crown Hotel hat eine eigene Raucher-Lounge gebaut. Und auch Gastronom Schmitz hat sich eine Lösung überlegt, wie er Rauchern gemäß den Bestimmungen einen kleinen Teil seines Cafés einräumen kann: Mit einem Luftschleier, ähnlich wie am Eingang eines Kaufhauses. „Das kostet mich 8000 Euro“, sagt Schmitz. „Das bin ich bereit zu investieren. Aber aus Wettbewerbsgründen erst zum Stichtag.“

Die meisten Wirte können sich solche Luxus-Investitionen jedoch nicht erlauben. Monika Mühlen, Wirtin des „Köpi“, hatte deshalb überlegt, ihre Kneipe als Raucherverein weiter zu betreiben. „Aber das ist nicht so einfach“, sagt sie. Juristen räumen diesem Versuch keine großen Chancen ein. Deshalb vermutet Graf: „Der Klageweg wird für viele Wirte der letzte Ausweg sein.“

Etwas Gutes im Nichtraucherschutz sieht Uwe Schmitz trotz der Kosten trotzdem: „Ich hoffe, dass es mir dann leichter fällt, mit der Seuche aufzuhören.“

Quelle: RP

 
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