Mönchengladbach: Schulschwänzerin muss sofort in Arrest
VON SINA ZEHRFELD - zuletzt aktualisiert: 29.10.2008Mönchengladbach (RPO). Die Polizei hat eine 19-jährige Berufsschul-Schwänzerin vom Fleck weg festgenommen und in Jugendarrest überführt, als sie wegen persönlicher Angelegenheiten bei städtischen Behörden vorsprach. Sie muss nun für eine Woche in Dauerarrest.
Die junge Frau hatte immer wieder unentschuldigt in der Berufsschule gefehlt, teilte die Polizei gestern mit. Deshalb hatte sie das Amtsgericht im Sommer 2007 zu 16 Arbeitsstunden oder ersatzweise 179 Euro Geldbuße verurteilt. Die damals gerade 18-Jährige leistete weder Arbeitsstunden ab, noch zahlte sie die Geldbuße. Konsequenzen gab es trotzdem vorerst nicht für sie. Allerdings hatte man sie bei den Behörden nicht vergessen: Die zuständige Jugendarrestanstalt schrieb sie zur Festnahme aus.
Als die inzwischen 19-Jährige sich nun am Montag mit ihrer Mutter ummelden wollte, wurden die Beamten auf den Haftbefehl aufmerksam. Kriminalpolizisten nahmen sie noch in der Behörde fest, überprüften den Fall und überstellen sie dann direkt der Jugendarrestanstalt.
„Die junge Frau hat es mit dem Schulschwänzen wohl absolut auf die Spitze getrieben“, hieß es dazu gestern bei der Polizei. „Es ist unseres Wissens das erste Mal in Mönchengladbach, dass es wegen so etwas zur Ausschreibung zur Festnahme gekommen ist.“
Die „allgemeine Schulpflicht“ schreibt den Schulbesuch über zehn Schuljahre vor. Daran schließt sich allerdings, sofern nicht höhere Bildungswege eingeschlagen werden, eine Berufsschulpflicht an. Diese greift auch, wenn der Schulabgänger überhaupt keine Ausbildung macht: Sie besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Heranwachsenden. Schulschwänzer oder ihre Eltern können zunächst mit Geldbußen oder Sozialstunden belegt werden, federführend ist dabei das Schulamt. Am Ende drohen Zwangsmaßnahmen wie der Jugendarrest.
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