Mönchengladbach: Schuss in den Boden: Fünfeinhalb Jahre Haft
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 09.09.2009Mönchengladbach (RPO). Mit undurchdringlicher Miene reagierte der Angeklagte (48), als das Mönchengladbacher Schwurgericht gestern das Urteil verkündete. Wegen versuchten Totschlags und illegalen Besitzes einer Schusswaffe muss der 48-Jährige für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die gleiche Strafe hatte bereits die Staatsanwältin gefordert. In der Urteilsbegründung ließ der Schwurgerichts-Vorsitzende Lothar Beckers noch einmal die Karnevalsnacht vom 24. Februar lebendig werden,in der der Angeklagte nach einem Lokalverbot in die "Partymeile" zurückgekehrt war und mit einer Schusswaffe Angst und Schrecken verbreitet hatte. Er habe die Leute nur zur Rede stellen wollen, die ihn damals grundlos aus dem Lokal gedrängt hätten.
Doch Gäste und Wirt erinnerten sich an den Auftritt eines rachsüchtigen Gastes, der am Ende eine Pistole auf den Wirt richtete. Tatsächlich löste sich am Ende der Partynacht ein Schuss. Der landete im Boden, ohne jemanden zu treffen. Der Wirt hatte geistesgegenwärtig reagiert und den Arm des wütenden Gastes nach unten gedrückt. Das Schwurgericht hatte dem Wirt (35) geglaubt. Eine Frau, die sich von dem offensichtlich betrunkenen Angeklagten belästigt fühlte, hatte den Lokalchef gemahnt: "Hab ein Auge auf den, der pöbelt rum." Nach einem ersten Lokalverbot musste der 48-Jährige das Lokal verlassen.
Geladene Schusswaffe
Doch der Mann reagierte rachsüchtig. Zu Hause zog er ein Polizeihemd an, steckte die offenbar geladene Schusswaffe in die Jackentasche und kehrte in die "Partymeile" zurück. Erneut musste er die Gaststätte verlassen. Auf der Straße vor dem Lokal kam es dann zwischen ihm und dem Wirt zu einem Gerangel. "Ich knall dich ab", habe der Mann gedroht. Doch der Wirt konnte die Gefahr abwenden und die Hand des Pistolenbesitzers wegdrücken. Warum sich der Schuss aus der Waffe löste, konnte der Angeklagte im Prozess nicht erklären. Dagegen war sich ein Kriminalbeamter sicher, dass der wütende Gast damals "den Finger am Abzug gehabt hat". Außerdem war der Angeklagte aus einem früheren Verfahren als Waffenkenner bekannt.
Am Ende waren die Richter überzeugt, dass der Angeklagte in der Veilchendienstagsnacht "den Tod des Wirtes billigend in Kauf genommen hat". Die Schusswaffe samt Munition wurden eingezogen.
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